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    DGAP-WpÜG  1766  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE000A0LBFE4

    Zielgesellschaft: MeVis Medical Solutions AG; Bieter: VMS Deutschland Holdings GmbH

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Freiwilliges Übernahmeangebot ISIN: DE000A0LBFE4 / WKN: A0LBFE

    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß

    § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und

    Übernahmeangebots (WpÜG)

    Bieter:

    VMS Deutschland Holdings GmbH

    Alsfelder Str. 6

    64289 Darmstadt

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 8654

    Zielgesellschaft:

    MeVis Medical Solutions AG

    Caroline-Herschel-Str. 1

    28359 Bremen

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 23791

    Die Aktien der MeVis Medical Solutions AG (die 'Zielgesellschaft') sind im

    Regulierten Markt in Frankfurt (Prime Standard) notiert und werden im XETRA

    und Freiverkehr von Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart

    gehandelt.

    VMS Deutschland Holdings GmbH (der 'Bieter') hat heute entschieden, den

    Aktionären der Zielgesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen

    Übernahmeangebots (das 'Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf den Namen

    lautenden nennwertlosen Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN:

    DE000A0LBFE4/WKN: A0LBFE) gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von

    EUR 17,50 in bar je Aktie

    zu erwerben.

    Die genauen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden der

    Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot zu entnehmen sein. Die

    Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer, das Übernahmeangebot

    betreffende Informationen erfolgt im Internet unter:

    http://www.variango1.de.

    Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im

    Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Aktionäre, die über 70 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals der

    Zielgesellschaft (eingetragenes Grundkapital der Zielgesellschaft abzüglich

    der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) vertreten, haben

    mit dem Bieter jeweils separate Vereinbarungen geschlossen, in der sich

    diese Aktionäre unwiderruflich verpflichten, das Übernahmeangebot für

    sämtliche jeweils von ihnen gehaltene Aktien an der Zielgesellschaft zu den

    Bedingungen des Übernahmeangebots anzunehmen.

    Der Bieter hält zum heutigen Tag keine Aktien an der Zielgesellschaft.

    Der Bieter beabsichtigt, im Rahmen des Übernahmeangebots sämtliche Aktien

    der Zielgesellschaft, mindestens jedoch 75 Prozent des stimmberechtigten

    Grundkapitals (eingetragenes Grundkapital abzüglich der von der

    Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) zu erwerben.

    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Übernahmeangebot zum Kauf noch eine

    Aufforderung zur Abgabe eines Übernahmeangebots zum Verkauf von Aktien der

    Zielgesellschaft oder anderer Wertpapiere dar. Die endgültigen Bestimmungen

    und Bedingungen des beabsichtigten Übernahmeangebots werden nach Gestattung

    durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der

    Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Aktien

    der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die maßgeblichen das

    Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch

    den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

    Investoren und Inhaber von Aktien der Zielgesellschaft können diese

    Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite

    http://www.variango1.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die

    Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz

    zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der

    Zielgesellschaft auf Wunsch kostenfrei zugesandt.

    Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

    ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

    Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

    von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

    ('WpÜG-Angebotsverordnung') durchgeführt werden. Eine Durchführung des

    Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen

    (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika,

    Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland

    erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,

    Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots

    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt

    worden. Die Aktionäre von MeVis Medical Solutions AG können nicht darauf

    vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen

    Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

    Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande

    kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

    unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

    Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

    Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im

    Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

    Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter

    gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

    WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der

    Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

    stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

    mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der

    Bundesrepublik Deutschland.

    Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den

    Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen

    der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,

    Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen

    unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik

    Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen

    Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen

    informieren und diese befolgen.

    Darmstadt, den 17. Dezember 2014

    VMS Deutschland Holdings GmbH

    Ende der WpÜG-Meldung

    17.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in

    Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart




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