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    DGAP-News  783  0 Kommentare Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (deutsch)

    Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

    DGAP-News: Hypoport AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)

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    Nr. 2273/2003

    16.01.2015 / 18:24

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    Pressemitteilung

    Aktienrückkauf

    Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)

    Nr. 2273/2003

    Berlin, 16. Januar 2015: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 16. Januar

    2015 beschlossen, bis zu 60.000 eigene Aktien ausschließlich über die Börse

    zurückzukaufen. Das zulässige Rückkaufvolumen ist für die Dauer des

    Aktienrückkaufprogramms auf maximal 5.000 Aktien pro Tag festgelegt. Der

    Höchstpreis je Aktie ist auf 14,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt.

    Das Aktienrückkauf-Programm 2014 der Hypoport AG endete am 31.12.2014. Das

    Rückkauf-Programm wurde vom Markt nur teilweise bedient. Insofern hat die

    Hypoport AG beschlossen, das Aktienrückkauf-Programm 2015 unmittelbar zum

    Jahresbeginn zu starten.

    Zweck des Programms ist die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

    sowie sonstige Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der

    Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der Aktienrückkauf erfolgt in

    Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 zum Erwerb

    eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

    Der Aktienrückkauf soll frühestens am 19. Januar 2015 beginnen und

    spätestens zum 31. Mai 2015 beendet sein.

    Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß

    § 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit

    den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.

    Dezember 2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der Rückkauf wird im Auftrag

    und für Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen

    Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der

    Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen

    durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungs-ermächtigung vom 04.

    Juni 2010 einhalten.

    Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des

    Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und unbeeinflusst

    von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die

    Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf laut

    EU-VO bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden

    Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den

    des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht

    überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der

    Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs

    an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Handelstagen um nicht mehr

    als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

    Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent

    des durchschnittlichen täglichen Tagesumsatzes der Hypoport-Aktie an der

    Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche

    tägliche Tagesumsatz ist aus dem täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage

    vor dem Kauftermin abzuleiten. Der maximal zulässige Tagesumsatz für das

    Aktienrückkauf-programms wird auf 5.000 Aktien pro Tag begrenzt.

    Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit

    aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder

    aufnehmen lassen.

    Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß EU-VO

    regelmäßig auf der Internetseite

    http://www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.

    Über die Hypoport AG

    Hypoport ist mit dem unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten und seinem

    B2B-Finanzmarktplatz in zwei sich gegenseitig verstärkenden Segmenten

    erfolgreich. Hypoport bietet stets den einfachsten Zugang zu den besten

    Finanzdienstleistungen. Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen

    von Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten

    Finanzmarktplatz EUROPACE die größte deutsche Plattform für

    Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll

    integriertes System vernetzt 250 Partner aus den Bereichen Banken,

    Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln

    monatlich über 20.000 Transaktionen mit einem Geschäftsvolumen von bis zu 3

    Mrd. Euro über EUROPACE ab. Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co.

    AG ist ein internetbasierter und unabhängiger Finanzvertrieb. Die Dr. Klein

    Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen

    Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die

    Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der

    Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren.

    Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt über 500 Mitarbeiter

    und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet.

    Kontakt:

    Christian Würdemann

    Head of Communications, Human Resources & Legal

    Hypoport AG

    Klosterstraße 71

    D-10179 Berlin

    Tel.: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 1920

    Fax: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 281920

    E-Mail: ir@hypoport.de

    Internet: www.hypoport.de

    Twitter: http://twitter.com/Hypoport

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    16.01.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Hypoport AG

    Klosterstraße 71

    10179 Berlin

    Deutschland

    Telefon: +49/30 42086-0

    Fax: +49/30 42086-1999

    E-Mail: ir@hypoport.de

    Internet: www.hypoport.de

    ISIN: DE0005493365

    WKN: 549336

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    314223 16.01.2015




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