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    DGAP-News  399  0 Kommentare GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)


    DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Anleihe
    GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50%
    Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH
    S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)

    26.01.2015 / 15:41

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    Bekanntmachung
    an die Inhaber der
    1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019
    der GAGFAH S.A.
    (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)

    Die GAGFAH S.A. (GAGFAH) gibt hiermit bekannt, dass mit Ablauf des 21.
    Januar 2015 ein Kontrollwechsel (Kontrollwechsel) gemäß den
    Emissionsbedingungen (die Emissionsbedingungen) ihrer 1,50%
    Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 (ISIN:
    DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) (die Wandelschuldverschreibung) eingetreten ist.

    Der Wirkungsstichtag im Sinne von § 11(a)(i) der Emissionsbedingungen ist
    der 9. März 2015. Der angepasste Wandlungspreis im Sinne von § 11(c) der
    Emissionsbedingungen beträgt EUR 12,3057. GAGFAH weist darauf hin, dass es
    bis zum Wirkungsstichtag zu einem oder mehreren weiteren Kontrollwechseln
    im Sinne der Emissionsbedingungen kommen kann. Eine weitere Anpassung des
    Wandlungspreises findet in diesem Fall nicht statt.

    Am 26. Januar 2015 hat die Deutsche Annington Immobilien SE bekannt
    gegeben, dass ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit Ablauf der
    Annahmefrist am 21. Januar 2015 für insgesamt 183.997.924 GAGFAH-Aktien
    angenommen worden ist. Dies entspricht einem Anteil von ca. 85,20 % des
    derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte
    der GAGFAH. Gemäß § 11(f) der Emissionsbedingungen ist damit ein
    Annahmeereignis eingetreten.

    Aufgrund des Kontrollwechsels sind die Gläubiger der
    Wandelschuldverschreibung (die Anleihegläubiger) berechtigt, entweder die
    vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu verlangen oder
    ihr Wandlungsrecht auf Grundlage des angepassten Wandlungspreises
    auszuüben.

    Um die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu
    verlangen, müssen diese Anleihegläubiger sämtliche oder einzelne ihrer
    Wandelschuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen
    vor dem 9. März 2015 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen fällig
    stellen. In einem solchen Fall werden die Wandelschuldverschreibungen am 9.
    März 2015 zu ihrem Festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen
    an die Anleihegläubiger, die wirksam gekündigt haben, zurückgezahlt.

    Anleihegläubiger, die beabsichtigten, alternativ das Wandlungsrecht auf der
    Grundlage des angepassten Wandlungspreises auszuüben, haben wir mit unserer
    Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 darüber informiert, dass diese
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