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GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Anleihe
GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50%
Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH
S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
26.01.2015 / 15:41
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Bekanntmachung
an die Inhaber der
1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019
der GAGFAH S.A.
(ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
Die GAGFAH S.A. (GAGFAH) gibt hiermit bekannt, dass mit Ablauf des 21.
Januar 2015 ein Kontrollwechsel (Kontrollwechsel) gemäß den
Emissionsbedingungen (die Emissionsbedingungen) ihrer 1,50%
Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 (ISIN:
DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) (die Wandelschuldverschreibung) eingetreten ist.
Der Wirkungsstichtag im Sinne von § 11(a)(i) der Emissionsbedingungen ist
der 9. März 2015. Der angepasste Wandlungspreis im Sinne von § 11(c) der
Emissionsbedingungen beträgt EUR 12,3057. GAGFAH weist darauf hin, dass es
bis zum Wirkungsstichtag zu einem oder mehreren weiteren Kontrollwechseln
im Sinne der Emissionsbedingungen kommen kann. Eine weitere Anpassung des
Wandlungspreises findet in diesem Fall nicht statt.
Am 26. Januar 2015 hat die Deutsche Annington Immobilien SE bekannt
gegeben, dass ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit Ablauf der
Annahmefrist am 21. Januar 2015 für insgesamt 183.997.924 GAGFAH-Aktien
angenommen worden ist. Dies entspricht einem Anteil von ca. 85,20 % des
derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte
der GAGFAH. Gemäß § 11(f) der Emissionsbedingungen ist damit ein
Annahmeereignis eingetreten.
Aufgrund des Kontrollwechsels sind die Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung (die Anleihegläubiger) berechtigt, entweder die
vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu verlangen oder
ihr Wandlungsrecht auf Grundlage des angepassten Wandlungspreises
auszuüben.
Um die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu
verlangen, müssen diese Anleihegläubiger sämtliche oder einzelne ihrer
Wandelschuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen
vor dem 9. März 2015 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen fällig
stellen. In einem solchen Fall werden die Wandelschuldverschreibungen am 9.
März 2015 zu ihrem Festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen
an die Anleihegläubiger, die wirksam gekündigt haben, zurückgezahlt.
Anleihegläubiger, die beabsichtigten, alternativ das Wandlungsrecht auf der
Grundlage des angepassten Wandlungspreises auszuüben, haben wir mit unserer
Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 darüber informiert, dass diese
Bekanntmachung
an die Inhaber der
1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019
der GAGFAH S.A.
(ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
Die GAGFAH S.A. (GAGFAH) gibt hiermit bekannt, dass mit Ablauf des 21.
Januar 2015 ein Kontrollwechsel (Kontrollwechsel) gemäß den
Emissionsbedingungen (die Emissionsbedingungen) ihrer 1,50%
Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 (ISIN:
DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) (die Wandelschuldverschreibung) eingetreten ist.
Der Wirkungsstichtag im Sinne von § 11(a)(i) der Emissionsbedingungen ist
der 9. März 2015. Der angepasste Wandlungspreis im Sinne von § 11(c) der
Emissionsbedingungen beträgt EUR 12,3057. GAGFAH weist darauf hin, dass es
bis zum Wirkungsstichtag zu einem oder mehreren weiteren Kontrollwechseln
im Sinne der Emissionsbedingungen kommen kann. Eine weitere Anpassung des
Wandlungspreises findet in diesem Fall nicht statt.
Am 26. Januar 2015 hat die Deutsche Annington Immobilien SE bekannt
gegeben, dass ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit Ablauf der
Annahmefrist am 21. Januar 2015 für insgesamt 183.997.924 GAGFAH-Aktien
angenommen worden ist. Dies entspricht einem Anteil von ca. 85,20 % des
derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte
der GAGFAH. Gemäß § 11(f) der Emissionsbedingungen ist damit ein
Annahmeereignis eingetreten.
Aufgrund des Kontrollwechsels sind die Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung (die Anleihegläubiger) berechtigt, entweder die
vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu verlangen oder
ihr Wandlungsrecht auf Grundlage des angepassten Wandlungspreises
auszuüben.
Um die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu
verlangen, müssen diese Anleihegläubiger sämtliche oder einzelne ihrer
Wandelschuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen
vor dem 9. März 2015 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen fällig
stellen. In einem solchen Fall werden die Wandelschuldverschreibungen am 9.
März 2015 zu ihrem Festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen
an die Anleihegläubiger, die wirksam gekündigt haben, zurückgezahlt.
Anleihegläubiger, die beabsichtigten, alternativ das Wandlungsrecht auf der
Grundlage des angepassten Wandlungspreises auszuüben, haben wir mit unserer
Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 darüber informiert, dass diese
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