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One Square Advisory Services GmbH: PENELL GMBH: STELLUNGNAHME DER ONE SQUARE ADVISORY SERVICES GMBH ALS GEMEINSAMER VERTRETER DER ANLEIHEGLÄUBIGER (ISIN: DE000A11QQ82)
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e):
Anleihe/Prognoseänderung
One Square Advisory Services GmbH: PENELL GMBH: STELLUNGNAHME DER ONE
SQUARE ADVISORY SERVICES GMBH ALS GEMEINSAMER VERTRETER DER
ANLEIHEGLÄUBIGER (ISIN: DE000A11QQ82)
30.01.2015 / 06:55
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One Square Advisory Services GmbH:
- Sanierungsgutachter präsentiert Erkenntnisse
- Penell GmbH zahlungsunfähig
- Keine positive Fortführungsprognose
- Gesellschafter hat zusätzliche Sicherheiten (Anteile Synchro Plus GmbH
und nachrangige Grundschuld) für die Anleihegläubiger bereitgestellt
München, 30. Januar 2015 - Die MSW GmbH Berlin, Sicherheitentreuhänder und
seitens der Gesellschaft mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes sowie
der wirtschaftlichen Aufbereitung der Vorgänge rund um die Begebung der
Penell-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A11QQ82) beauftragt, hat den Banken
und dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger in einem Termin bei der
Gesellschaft vor Ort ihre Erkenntnisse präsentiert. Die MSW GmbH Berlin
kommt zu dem Ergebnis, dass die Penell GmbH aktuell zahlungsunfähig ist und
dass keine positive Fortführungsprognose für die Gesellschaft besteht.
Weder seitens der Gesellschafterfamilie Penell noch von den beteiligten
Banken sind geeignete Maßnahmen zur Abwendung dieser Umstände zu erwarten.
Wie die Analyse der MSW GmbH Berlin ferner zeigt, ist die Rechtslage
hinsichtlich der für die Anleihe zum Zeitpunkt der Emission bestellten
Sicherheiten unklar. Eine weitere juristische Aufarbeitung steht noch aus.
In der Zwischenzeit ist es uns allerdings gelungen, von der
Gesellschafterfamilie Penell die folgenden Zusatzsicherheiten für die
Anleihegläubiger zu erhalten:
- Übertragung der Anteile der Synchro Plus GmbH auf den Treuhänder sowie
- Übertragung einer nachrangigen Grundschuld am Betriebsgrundstück der
Gesellschaft
Angesichts der Analyse der MSW GmbH Berlin sehen wir als gemeinsamer
Vertreter der Anleihegläubiger keine Möglichkeit für die Entwicklung eines
Nachbesicherungskonzepts das die Einhaltung der Pflichten der Gesellschaft
aus dem Anleiheprospekt gewährleistet. Wir haben daher der Gesellschaft
empfohlen, die bereits eingeleitete Anleihegläubigerabstimmung ohne
Versammlung zur Fristverlängerung von der Gesellschaft als einladendem
Organ kurzfristig abzusagen. Auch eine weitere Anleihegläubigerversammlung
über ein Nachbesicherungskonzept gemäß § 14.4 der Anleihebedingungen wird
auf Grund der Sachlage nicht mehr zielführend sein.
Kontakt
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
penell@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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30.01.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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http://www.dgap.de
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317751 30.01.2015
One Square Advisory Services GmbH:
- Sanierungsgutachter präsentiert Erkenntnisse
- Penell GmbH zahlungsunfähig
- Keine positive Fortführungsprognose
- Gesellschafter hat zusätzliche Sicherheiten (Anteile Synchro Plus GmbH
und nachrangige Grundschuld) für die Anleihegläubiger bereitgestellt
München, 30. Januar 2015 - Die MSW GmbH Berlin, Sicherheitentreuhänder und
seitens der Gesellschaft mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes sowie
der wirtschaftlichen Aufbereitung der Vorgänge rund um die Begebung der
Penell-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A11QQ82) beauftragt, hat den Banken
und dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger in einem Termin bei der
Gesellschaft vor Ort ihre Erkenntnisse präsentiert. Die MSW GmbH Berlin
kommt zu dem Ergebnis, dass die Penell GmbH aktuell zahlungsunfähig ist und
dass keine positive Fortführungsprognose für die Gesellschaft besteht.
Weder seitens der Gesellschafterfamilie Penell noch von den beteiligten
Banken sind geeignete Maßnahmen zur Abwendung dieser Umstände zu erwarten.
Wie die Analyse der MSW GmbH Berlin ferner zeigt, ist die Rechtslage
hinsichtlich der für die Anleihe zum Zeitpunkt der Emission bestellten
Sicherheiten unklar. Eine weitere juristische Aufarbeitung steht noch aus.
In der Zwischenzeit ist es uns allerdings gelungen, von der
Gesellschafterfamilie Penell die folgenden Zusatzsicherheiten für die
Anleihegläubiger zu erhalten:
- Übertragung der Anteile der Synchro Plus GmbH auf den Treuhänder sowie
- Übertragung einer nachrangigen Grundschuld am Betriebsgrundstück der
Gesellschaft
Angesichts der Analyse der MSW GmbH Berlin sehen wir als gemeinsamer
Vertreter der Anleihegläubiger keine Möglichkeit für die Entwicklung eines
Nachbesicherungskonzepts das die Einhaltung der Pflichten der Gesellschaft
aus dem Anleiheprospekt gewährleistet. Wir haben daher der Gesellschaft
empfohlen, die bereits eingeleitete Anleihegläubigerabstimmung ohne
Versammlung zur Fristverlängerung von der Gesellschaft als einladendem
Organ kurzfristig abzusagen. Auch eine weitere Anleihegläubigerversammlung
über ein Nachbesicherungskonzept gemäß § 14.4 der Anleihebedingungen wird
auf Grund der Sachlage nicht mehr zielführend sein.
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Theatinerstr. 36
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