checkAd

     1728  0 Kommentare Teufelskreislauf der Provisionsberatung

    Jörg-Christian Hickmann, Rechtsanwalt und Vorstand der RWS Vermögensplanung AG, setzt sich exklusiv für FundResearch mit der gesetzlichen Regulierungsflut des vergangenen Jahres auseinander und beschreibt, wie Verbaucherschutz in die Altersarmut führen kann.

    Das Jahr 2014 war für die Finanzdienstleistungsbranche das Jahr der Superlative. Die Insolvenzen bei Prokon und Infinus haben tausende von Anlegern ihr „Erspartes“ gekostet. Aufgrund der Prokon-Insolvenz, bei der 75.000 Anleger um ihre Einlagen fürchten müssen, hat Bundeskanzlerin Merkel im Frühjahr Konsequenzen angekündigt. Anfang des Monats wurden gegen die Postbank (damaliger BHW-Vertrieb) weitere 100 Klagen auf Schadenersatz wegen Falschberatung eingereicht, da viele Postbankanleger in marode Schifffonds ihr Geld investiert haben. Im „Handelsblatt“ verkündet der insolvente Mehmet Göker, dessen „Geschäftsmodell“ zu gravierenden Schäden und Einschnitten in der Krankenversicherung geführt hat, dass er seine „Geschäfte“ aus der Türkei heraus weiter betreibe.

    Regulierungen nehmen zu

    Das Europäische Parlament hat Richtlinien bzw. Vorschläge zu Richtlinien erlassen. Unter den Abkürzungen IMD 1,5 und 2 sowie MiFID 2 wurden Regulierungen auf den Weg gebracht, die mehr Transparenz, mehr Dokumentation, mehr Information für den Verbraucher, mehr Fortbildung und die Beratung auf Honorarbasis fördern soll.

    Der deutsche Gesetzgeber hat das Honorarberatungsgesetz und das Lebensversicherungsreformgesetz erlassen. Beide Gesetze fördern die Honorarberatung in Deutschland und auch den Verbraucherschutz. Makler oder Mehrfachagenturagent müssen sich aufgrund der oben genannten Pleiten mit Kunden über Falschberatung auseinandersetzen, obwohl sie gegebenenfalls nie Genussanteile oder Graumarktprodukte wie Schifffonds etc. vermittelt haben. Ferner steht Ihnen nun aufgrund der Gesetzesflut eine Regulierung ins Haus, bei deren Umsetzung viel Zeit investiert werden muss, die für die eigentliche Beratung fehlt.

    Teufelskreis der Provisionsberatung: Unbefriedigende Praxis

    Hinzu kommt, dass aufgrund des Lebensversicherungsreformgesetzes die Versicherungsgesellschaften nur noch 25%o statt der bisherigen 40%o der Abschlussprovisionen steuerlich geltend machen können. Die Politik möchte hier Druck auf die Abschlussvergütung ausüben. Über kurz oder lang wird dieser Einschnitt an den Makler und Mehrfachagenten weitergereicht werden, so dass für dieselbe Arbeit/Beratung weniger Einnahmen zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren haben verschiedene Maßnahmen bereits zu Provisionskürzungen geführt. Die Erhöhung der Haftungszeit von durchschnittlich 36 Monate auf 60 Monate bei Lebensversicherungen führte zwangsläufig zu einer Provisionskürzung. Auch die Deckelung der Provisionen bei Krankenvollversicherungen mit gleichzeitiger Verfünffachung der Haftungszeit hat zu massiven Verdiensteinbrüchen geführt. Zudem wurden neben diesen durch den Gesetzgeber erlassenen Sanktionen, die Provisionen in den letzten 15 Jahren nie der Inflationsentwicklung angepasst.

    Seite 1 von 2



    Patrick Daum
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von 2Patrick Daum
    Teufelskreislauf der Provisionsberatung Jörg-Christian Hickmann, Rechtsanwalt und Vorstand der RWS Vermögensplanung AG, setzt sich exklusiv für FundResearch mit der gesetzlichen Regulierungsflut des vergangenen Jahres auseinander und beschreibt, wie Verbaucherschutz in die Altersarmut führen kann.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer