DGAP-Adhoc
SHW AG: SHW erzielt Emissionserlös von rund EUR 24,6 Mio. aus erfolgreicher Platzierung der Kapitalerhöhung - Seite 2
Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft begleitet die Kapitalerhöhung als Sole
Global Coordinator und zusammen mit der UniCredit Bank AG als Joint
Bookrunner.
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Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan dar.
Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S.
Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika mangels
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden.
Weder SHW AG (die "Emittentin") noch ein Joint Bookrunner plant hierin
beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Mitteilung zu
registrieren.
Diese Veröffentlichung stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot zum
Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Die
Emittentin beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien der SHW
AG durchzuführen. Insbesondere haben weder die Emittentin noch ein Joint
Bookrunner Maßnahmen vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der
Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder
irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen
Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würde, wo solche
Maßnahmen erforderlich sind. Durchgeführt wurde allein eine Platzierung von
Aktien bei qualifizierten Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anderen Jurisdiktionen sowie eine anschließende Zulassung zum
Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit
gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), richtet sich
diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan dar.
Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S.
Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika mangels
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden.
Weder SHW AG (die "Emittentin") noch ein Joint Bookrunner plant hierin
beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Mitteilung zu
registrieren.
Diese Veröffentlichung stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot zum
Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Die
Emittentin beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien der SHW
AG durchzuführen. Insbesondere haben weder die Emittentin noch ein Joint
Bookrunner Maßnahmen vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der
Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder
irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen
Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würde, wo solche
Maßnahmen erforderlich sind. Durchgeführt wurde allein eine Platzierung von
Aktien bei qualifizierten Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anderen Jurisdiktionen sowie eine anschließende Zulassung zum
Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit
gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), richtet sich
diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur
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