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    DGAP-Adhoc  317  0 Kommentare Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren


    Herlitz AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    27.02.2015 10:44

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Berlin, 27. Februar 2015

    Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des
    Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren

    Einige Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen
    Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse
    über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und
    Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (TOP 1) und die
    Änderung der Firma/Satzungsänderung (TOP 2) Anfechtungsklage erhoben. Die
    Anfechtungsklagen unter den Aktenzeichen 94 O 5/15, 100 O 3/15, 91 O 9/15
    und 100 O 4/15 (in Bezug auf den Kläger zu 1.) wurden im Zuge von mit den
    Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren Inhalt über den Bundesanzeiger
    veröffentlicht wird, am 25.02.2015 zurückgenommen. Bezüglich der übrigen
    noch rechtshängigen Anfechtungsklagen hat das Kammergericht Berlin in dem
    unter dem Aktenzeichen 12 AktG 1/15 geführten Freigabeverfahren am heutigen
    Tage festgestellt, dass die Erhebung der Klagen vor dem Landgericht Berlin
    gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der außerordentlichen
    Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.12.2014 TOP 1 der Eintragung
    des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.


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