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    DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung durch Bezugsrechtsemission

    24.03.2015 / 21:20

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    ODER SÜDAFRIKA BESTIMMT.


    MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung durch Bezugsrechtsemission

    - Platzierung von bis zu 5.657.875 neuen Aktien

    - Aktionäre erhalten Bezugsrecht im Verhältnis 1:3

    - Emissionserlös soll insbesondere für die Weiterführung der
    Zulassungsstudie für das Hauptprodukt MGN1703 verwendet werden

    - Bezugspreis wird voraussichtlich am 30. März 2015 festgelegt

    Berlin, 24. März 2015 - Der Vorstand des Biotechnologieunternehmens MOLOGEN
    AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine
    Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durchzuführen. Durch Ausgabe von bis zu
    5.657.875 neuen Aktien soll das Grundkapital von 16.973.626 Euro auf bis zu
    22.631.501 Euro erhöht werden.

    Vorbehaltlich der Billigung des entsprechenden Wertpapierprospekts durch
    die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen die
    neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines öffentlichen
    Angebots in Deutschland und Luxemburg im Wege eines mittelbaren
    Bezugsrechts während einer zweiwöchigen Bezugsfrist angeboten werden. Der
    Bezugspreis wird noch gesondert festgelegt. Das Bezugsverhältnis beträgt
    1:3. Dies bedeutet, dass jeweils für drei gehaltene Aktien der Gesellschaft
    das Bezugsrecht auf eine neue Aktie zugeteilt wird. Stichtag für die
    Zuteilung der Bezugsrechte auf Basis des zu diesem Zeitpunkt von den
    Aktionären gehaltenen Aktienbestands ist voraussichtlich der Abend des 2.
    April 2015 als dem Tag der voraussichtlichen Veröffentlichung des
    Bezugsangebots durch die Gesellschaft. Nach dem Ablauf der Bezugsfrist ist
    eine internationale Privatplatzierung etwaig verbleibender Aktien bei
    qualifizierten Anlegern in ausgewählten Ländern außerhalb Deutschlands und
    Luxemburgs vorgesehen.

    Die der Gesellschaft aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel sollen
    vorrangig zur Finanzierung der Weiterentwicklung des Hauptproduktkandidaten
    MGN1703 verwendet werden, insbesondere im Zusammenhang mit den laufenden
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