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    DGAP-Adhoc  896  0 Kommentare Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur (deutsch)

    Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur

    Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe

    25.03.2015 08:01

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Lesen Sie auch

    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE

    VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA , KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN

    STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN

    RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE

    Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von

    Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine

    Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,

    Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,

    in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht

    untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in

    irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder

    rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.

    * Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft plant Platzierung von

    Wandelschuldverschreibungen von bis zu 58,6 Millionen EUR

    * 7-jährige Laufzeit verbessert Fristigkeitenprofil der Gesellschaft

    * Emissionserlös soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und zur

    teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe verwendet werden

    Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

    (Heidelberg) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht

    nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit

    bis März 2022 (die "Wandelschuldverschreibungen") und einem

    Gesamtnennbetrag von bis zu 58,6 Millionen Euro zu begeben (das "Angebot").

    Die Bezugsrechte der Aktionäre von Heidelberg sind ausgeschlossen.

    Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt Heidelberg,

    seine Finanzierungsstruktur weiter zu verbessern und das derzeit attraktive

    Kapitalmarktumfeld zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe zu

    nutzen.

    Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und werden

    zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche

    Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 5,5 Prozent und

    6,5 Prozent liegen und vierteljährlich nachträglich zahlbar sein. Die

    Wandlungsprämie wird zwischen 25 Prozent und 30 Prozent über dem

    Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs

    der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis

    zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen

    entspricht.

    In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird

    Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag

    zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018

    zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen

    bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Wandelschuldverschreibungen

    übersteigt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März

    2020 die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag

    zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

    Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder

    gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die

    Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln.

    Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am

    25. März 2015 stattfinden, im Anschluss an ein beschleunigtes

    Platzierungsverfahren. Das Settlement erfolgt am oder um den 30. März 2015.

    Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW begleiten das Angebot der

    Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager.

    Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei qualifizierten

    Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien

    oder anderer Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere

    aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.

    Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen

    in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

    Disclaimer

    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

    Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder

    deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit

    den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt

    erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner

    Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu

    führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und

    LBBW oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen

    handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine

    Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere

    erstellen oder einreichen müssten.

    Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die

    Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.

    Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der

    darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich

    beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung

    genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über

    diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die

    Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

    Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

    Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum

    Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

    Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,

    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen

    Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche

    Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine

    solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so

    auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden

    auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act

    (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den

    Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den

    anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

    oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten

    angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act

    registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft

    werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist

    oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen

    die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,

    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden

    bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,

    Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

    oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches

    Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten

    Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

    Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des

    Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie

    umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich

    ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im

    Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im

    vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die

    Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der

    Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem

    maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen

    Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der

    Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet

    die Richtlinie 2010/73/EU.

    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an

    Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick

    auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and

    Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die

    Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über

    Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen

    oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder

    (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt

    werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche

    Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei

    denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem

    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten

    Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,

    dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf

    stützen.

    Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als

    zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete

    Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu

    erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",

    "plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder

    "sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder

    andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die

    Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen

    Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich

    von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle

    zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von

    Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen

    Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,

    Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf

    die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das

    Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum

    gültig, an dem sie gemacht werden.

    Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre

    jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche

    Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder

    Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten

    Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder

    anderer Gründe ab.

    Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in

    dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,

    Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser

    Mitteilung können sich ändern.

    Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der

    Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie

    Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur

    Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine

    Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich

    der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich

    diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des

    Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die

    erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte

    Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert

    ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der

    Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen

    als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen

    Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den

    Betroffenen konsultieren.

    Deutsche Bank AG, Commerzbank AG und LBBW sind nach deutschem Bankenrecht

    sowie durch die Europäische Zentralbank ("EZB") autorisiert und unterliegen

    der Aufsicht durch die EZB. Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und

    die Aufsicht der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG und der LBBW durch

    die EZB sind auf Anfrage erhältlich.

    BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und

    der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR"). BNP Paribas

    London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation

    Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht

    durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation

    Authority.

    Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW handeln im Zusammenhang

    mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere

    ausschließlich für Heidelberg und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf

    dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten

    und sind außer Heidelberg keiner anderen Person gegenüber dahingehend

    verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu

    gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem

    Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder

    sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird,

    zu erbringen.

    Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten

    Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und

    ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung,

    Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg zeichnen oder kaufen und in

    dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf

    unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und

    anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in Zusammenhang stehenden

    Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen

    Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung

    genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank, BNP Paribas,

    Commerzbank und LBBW beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen

    oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen

    hinaus offenzulegen.

    Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW noch deren jeweilige

    Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter

    übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder

    geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen

    jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder

    Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder

    die Frage, ob irgendeine Information in dieser Mitteilung unterlassen

    wurde) oder irgendeiner anderen Information ab, gleichgültig ob

    schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich

    auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg,

    deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf

    irgendeinen wie auch immer gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung

    dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise im

    Zusammenhang damit entstanden ist.

    Kontakt:

    Heidelberger Druckmaschinen AG

    Corporate Public Relations

    Thomas Fichtl

    Tel: +49 (0)6222 82-67123

    Fax: +49 (0)6222 82-67129

    E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com

    Investor Relations

    Robin Karpp

    Tel: +49 (0)6222 82-67120

    Fax: +49 (0)6222 82-99 67120

    E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com

    ---------------------------------------------------------------------------

    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE

    VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA , KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN

    STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN

    RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE

    Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von

    Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine

    Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,

    Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,

    in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht

    untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in

    irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder

    rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.

    Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von

    Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur

    * Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft plant Platzierung von

    Wandelschuldverschreibungen von bis zu 58,6 Millionen EUR

    * 7-jährige Laufzeit verbessert Fristigkeitenprofil der Gesellschaft

    * Emissionserlös soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und zur

    teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe verwendet werden

    Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

    (Heidelberg) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht

    nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit

    bis März 2022 (die 'Wandelschuldverschreibungen') und einem

    Gesamtnennbetrag von bis zu 58,6 Millionen Euro zu begeben (das 'Angebot').

    Die Bezugsrechte der Aktionäre von Heidelberg sind ausgeschlossen.

    Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt Heidelberg,

    seine Finanzierungsstruktur weiter zu verbessern und das derzeit attraktive

    Kapitalmarktumfeld zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe zu

    nutzen.

    'Durch die Neuausrichtung von Heidelberg haben wir Vertrauen des

    Kapitalmarkts zurückgewonnen', sagte Dirk Kaliebe, Finanzvorstand des

    Unternehmens. 'Dies versetzt uns in die Lage, unsere Finanzierungskosten

    nachhaltig zu senken. Die Begebung der Wandelanleihe ist dabei ein

    wichtiger Baustein.'

    Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und werden

    zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche

    Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 5,5 Prozent und

    6,5 Prozent liegen und vierteljährlich nachträglich zahlbar sein. Die

    Wandlungsprämie wird zwischen 25 Prozent und 30 Prozent über dem

    Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs

    der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis

    zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen

    entspricht.

    In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird

    Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag

    zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018

    zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen

    bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Wandelschuldverschreibungen

    übersteigt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März

    2020 die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag

    zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

    Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder

    gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die

    Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln.

    Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am

    25. März 2015 stattfinden, im Anschluss an ein beschleunigtes

    Platzierungsverfahren. Das Settlement erfolgt am oder um den 30. März 2015.

    Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW begleiten das Angebot der

    Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager.

    Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei qualifizierten

    Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien

    oder anderer Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere

    aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.

    Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen

    in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

    Nach der geplanten Emission und der teilweisen Rückführung der

    hochverzinslichen Unternehmensanleihe wird die Finanzierungsstruktur von

    Heidelberg im Wesentlichen aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von

    rund 277 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer Wandelanleihe über 60

    Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer hochverzinslichen Anleihe über

    rund 300 Mio. EUR mit Laufzeit bis April 2018 und der neuen Wandelanleihe

    über bis zu 58,6 Mio. EUR mit Laufzeit bis März 2022 bestehen.

    Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im

    Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com

    zur Verfügung.

    Für weitere Informationen:

    Heidelberger Druckmaschinen AG

    Corporate Public Relations

    Thomas Fichtl

    Tel.: +49 (0)6222 82-67123

    Fax: +49 (0)6222 82-67129

    E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com

    Investor Relations

    Robin Karpp

    Tel: +49 (0)6222 82-67120

    Fax: +49 (0)6222 82-99 67120

    E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com

    Wichtiger Hinweis:

    Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche

    auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger

    Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die

    Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen

    zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die

    künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen

    aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren

    können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der

    Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen

    Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

    übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige

    Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in

    dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen

    werden.

    Disclaimer

    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

    Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder

    deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit

    den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt

    erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner

    Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu

    führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und

    LBBW oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen

    handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine

    Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere

    erstellen oder einreichen müssten.

    Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die

    Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.

    Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der

    darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich

    beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung

    genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über

    diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die

    Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

    Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

    Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum

    Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

    Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,

    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen

    Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche

    Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine

    solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so

    auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden

    auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act

    (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den

    Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den

    anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

    oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten

    angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act

    registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft

    werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist

    oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen

    die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,

    Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden

    bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,

    Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

    oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches

    Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten

    Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

    Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des

    Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') erfolgt, die die Prospektrichtlinie

    umgesetzt haben (jeweils ein 'maßgeblicher Mitgliedstaat'), richtet es sich

    ausschließlich an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im

    Sinne der Prospektrichtlinie handelt ('Qualifizierte Anleger'). Im

    vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff 'Prospektrichtlinie' die

    Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der

    Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem

    maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen

    Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der

    Begriff 'Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie' bezeichnet

    die Richtlinie 2010/73/EU.

    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an

    Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick

    auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and

    Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die

    Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über

    Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die 'Verordnung') verfügen

    oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder

    (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt

    werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche

    Personen' bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei

    denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem

    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten

    Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,

    dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf

    stützen.

    Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als

    zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete

    Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu

    erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt',

    'plant', 'rechnet mit', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder

    'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder

    andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die

    Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen

    Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich

    von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle

    zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von

    Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen

    Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,

    Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf

    die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das

    Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum

    gültig, an dem sie gemacht werden.

    Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre

    jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche

    Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder

    Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten

    Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder

    anderer Gründe ab.

    Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in

    dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,

    Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser

    Mitteilung können sich ändern.

    Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der

    Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie

    Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur

    Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine

    Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich

    der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich

    diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des

    Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die

    erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte

    Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert

    ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der

    Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen

    als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen

    Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den

    Betroffenen konsultieren.

    Deutsche Bank AG, Commerzbank AG und LBBW sind nach deutschem Bankenrecht

    sowie durch die Europäische Zentralbank ('EZB') autorisiert und unterliegen

    der Aufsicht durch die EZB. Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und

    die Aufsicht der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG und der LBBW durch

    die EZB sind auf Anfrage erhältlich.

    BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und

    der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ('ACPR'). BNP Paribas

    London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation

    Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht

    durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation

    Authority.

    Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW handeln im Zusammenhang

    mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere

    ausschließlich für Heidelberg und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf

    dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten

    und sind außer Heidelberg keiner anderen Person gegenüber dahingehend

    verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu

    gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem

    Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder

    sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird,

    zu erbringen.

    Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten

    Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und

    ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung,

    Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg zeichnen oder kaufen und in

    dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf

    unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und

    anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in Zusammenhang stehenden

    Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen

    Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung

    genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank, BNP Paribas,

    Commerzbank und LBBW beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen

    oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen

    hinaus offenzulegen.

    Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW noch deren jeweilige

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    geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen

    jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder

    Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder

    die Frage, ob irgendeine Information in dieser Mitteilung unterlassen

    wurde) oder irgendeiner anderen Information ab, gleichgültig ob

    schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich

    auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg,

    deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf

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    dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise im

    Zusammenhang damit entstanden ist.

    25.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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