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    BKS Bank AG  506  0 Kommentare Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2015



    Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

    Klagenfurt (pta019/25.03.2015/15:14) - BKS Bank AG FN 91810 s Protokoll der Sitzung des Vorstands vom 25.03.2015

    Teilnehmer: Vorstand Dr. Herta Stockbauer, geb. 02.07.1960 Vorstand Mag. Dieter Kraßnitzer, geb. 20.02.1959 Vorstand Mag. Wolfgang Mandl, geb. 16.01.1969

    In der Hauptversammlung der BKS Bank AG vom 15.5.2012 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    "Der Vorstand der BKS Bank AG wird ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 14. November 2014."

    "Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47 a AktG entsprechen. Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 14. November 2014." In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 u. Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 11. Juni 2013 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms ist in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2013-2015 zu verwenden. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,323 % des damaligen Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurück gekauft.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    BKS Bank AG Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2015 BKS Bank AG FN 91810 s Protokoll der Sitzung des Vorstands vom 25.03.2015Teilnehmer: Vorstand Dr. Herta Stockbauer, geb. 02.07.1960 Vorstand Mag. Dieter Kraßnitzer, geb. 20.02.1959 Vorstand Mag. Wolfgang Mandl, geb. 16.01.1969In der …