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    WDH/Gasklauseln  419  0 Kommentare Wohnungseigentümer erringen Erfolg vor BGH

    (Im 2. Absatz, letzter Satz ist "gewerblich" gestrichen worden. Dies stellt klar, dass das Urteil von 2010 nur Verbraucher betraf.)

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wohnungseigentümer haben mit ihren Klagen gegen Preisanpassungsklauseln ihrer Gasversorger beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg errungen. Die angegriffenen Vertragsbestimmungen benachteiligten die Eigentümer und seien daher unwirksam, entschied das Karlsruher Gericht am Mittwoch. (Az.: VIII ZR 243/13 u.a.)

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    In den Klauseln waren die Gaspreise an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt. Bereits 2010 hatte der BGH eine derartige Preiskopplung grundsätzlich für unwirksam erklärt. Das Urteil betraf aber nur Verbraucher wie etwa Mieter einer Privatwohnung.

    Diese Grundsatzentscheidung müsse unter bestimmten Voraussetzungen auch für formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümern gelten, entschied der BGH jetzt. Denn ein Eigentümer verliere seine Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch, dass er Mitglied einer Gemeinschaft sei.

    Vor den BGH hatten mehrere sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaften geklagt. Sie hatten Lieferverträge mit Eon und der früheren Eon Hanse Vertrieb abgeschlossen, in denen der Gaspreis an den für Heizöl gekoppelt ist. Die Eigentümer wollten die höheren Preise nicht zahlen. In einem Fall waren so fast 185 000 Euro Differenz zusammen gekommen./din/DP/jha




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