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    EANS-Stimmrechte  691  0 Kommentare Andritz AG

    EANS-PVR: Andritz AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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    Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

    europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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    Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    Angabe zu den Meldepflichtigen:

    i. Custos Privatstiftung ("Custos"), Graz, Österreich

    ii. SASR Achtundfünfzigste Beteiligungsverwaltungs GmbH ("SASR 58"), Wien,

    Österreich

    iii. Cerberus Vermögensverwaltung GmbH ("Cerberus"), Graz, Österreich

    iv. Dr. Wolfgang Leitner, Österreich

    v. Certus Beteiligungs-GmbH ("Certus"), Graz, Österreich

    vi. Salapo Beteiligungsverwaltungs GmbH ("Salapo"), Wien, Österreich

    vii. MANILE Privatstiftung, Graz, Österreich ("MANILE", gemeinsam mit Custos,

    SASR 58, Cerberus, Dr. Wolfgang Leitner, Certus und Salapo die

    "Meldepflichtigen" und jeder einzeln ein "Meldepflichtiger"))

    Die ANDRITZ AG wurde am 27.3.2015 über eine Änderung bedeutender Beteiligungen

    an der ANDRITZ AG (ISIN: AT0000730007), Stattegger Straße 18, 8045 Graz

    ("'ANDRITZ" oder "Emittentin") informiert:

    Custos hält eine kontrollierende Beteiligung iS von § 92 Z 4 BörseG an SASR 58,

    welche 26.000.001 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von

    25% + 1 Aktie) hält. Herr Dr. Wolfgang Leitner ist Mitstifter der Custos und

    verfügt seit Errichtung der Stiftung über Rechte, die ihm die Möglichkeit einer

    Kontrolle über Custos iS von § 92 Z 4 BörseG einräumen. Herr Dr. Wolfgang

    Leitner ist unverändert zu 99,6% an Cerberus beteiligt und ist deren selbständig

    vertretungsbefugter Geschäftsführer. Custos hält 0,4% an Cerberus, welche seit

    der Mitteilung gemäß §§ 91 ff BörseG vom 14.08.2014 unverändert 800.000 Stück

    Aktien an ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 0,769%) hält.

    Certus hielt nach Übertragung von 1.800.000 Stück Aktien an der ANDRITZ

    (entspricht einer Beteiligung von 1,73%) an einen Dritten am 29.10.2014 zuletzt

    insgesamt 4.149.543 Stück Aktien (entspricht einer Beteiligung von 3,99%), womit

    ihre direkte Beteiligung sowie die von Salapo und MANILE indirekt gehaltene

    Beteiligung an der Emittentin unter die meldepflichtige Schwelle von 4% gesunken

    ist (vgl Beteiligungsmeldung vom 29.10.2014). Dieses am 29.10.2014 übertragene

    Aktienpaket wird nun zurückgeführt, sodass Certus mit Wirkung zum 27.3.2015

    wieder 5.949.543 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von

    5,721%) hält, womit ihre direkte Beteiligung sowie die von Salapo und MANILE

    indirekt gehaltene Beteiligung an der Emittentin die Meldeschwellen von 4% und

    5% überschritten hat.

    Die Übernahmekommission ("ÜbK") hat am 25.09.2014 von Amts wegen die Einleitung

    eines Verfahrens gemäß § 33 Abs 1 Z 2 ÜbG betreffend die ANDRITZ beschlossen.

    Gegenstand dieses Verfahrens war die Prüfung, ob in Zusammenhang mit den im

    August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ, insbesondere Custos,

    durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines

    seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ ein

    Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde. Die ÜbK hat hierzu am 20.03.2015

    einen Bescheid erlassen, der den Mandaten am 25.03.2015 zugestellt wurde. Die

    ÜbK gelangte zum Ergebnis, dass keine Verletzung der Angebotspflicht vorliegt

    und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss, allerdings Custos die

    mittelbar von Manile über Salapo und Certus gehaltene Beteiligung im Ausmaß von

    5.949.543 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 5,721%)

    gemäß § 23 Abs 2 Z 1 ÜbG einseitig zuzurechnen ist.

    Die Rechtsansicht der ÜbK führt aufgrund der gemäß § 91a Abs 7 BörseG

    vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu

    folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 ff BörseG, die Custos und

    Herrn Dr. Wolfgang Leitner wie folgt zurechenbar sind:

    SASR 58 gemäß § 91 BörseG: 26.000.001 / 25% + 1 Aktie

    Custos gemäß §§ 91, 92 Z 4 BörseG: 26.000.001 / 25% + 1 Aktie

    Dr. Wolfgang Leitner gemäß §§ 91, 92 Z 4 BörseG: 26.806.001 / 25,775%

    Custos und Dr. Wolfgang Leitner gemäß §§ 91, 92 Z 7 BörseG: 5.949.543 / 5,721%

    Custos zusammengerechnet: 31.949.544 / 30,721%

    Dr. Wolfgang Leitner zusammengerechnet: 32.755.544 / 31,496%

    Damit haben Custos bzw. Herr Dr. Wolfgang Leitner gemäß § 91 Abs 1 Satz 5 Z 1

    BörseG die Schwelle von 30% der direkt und indirekt gehaltenen Anteile an

    Stimmrechten der Emittentin überschritten. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14

    Tage. Die Mandanten beabsichtigen derzeit nicht den Bescheid der

    Übernahmekommission innerhalb noch offener Rechtsmittelfrist anzufechten.

    Rückfragehinweis:

    Dr. Michael Buchbauer

    Head of Investor Relations

    Tel.: +43 316 6902 2979

    Fax: +43 316 6902 465

    mailto:michael.buchbauer@andritz.com

    Emittent: Andritz AG

    Stattegger Straße 18

    A-8045 Graz

    Telefon: +43 (0)316 6902-0

    FAX: +43 (0)316 6902-415

    Email: welcome@andritz.com

    WWW: www.andritz.com

    Branche: Maschinenbau

    ISIN: AT0000730007

    Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five

    Börsen: Amtlicher Handel: Wien

    Sprache: Deutsch




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