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    UBM Realitätenentwicklung AG  654  0 Kommentare Einberufung der Hauptversammlung - Seite 2



    HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG DURCH AKTIONÄRE Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, Rechtsabteilung, zH Frau Dr. Saskia Machold, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    BESCHLUSSVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN ZU DER TAGESORDNUNG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 08. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)50626 1636 oder an 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, Rechtsabteilung, zH Frau Dr. Saskia Machold, oder per E-Mail an saskia.machold@ubm.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
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    UBM Realitätenentwicklung AG Einberufung der Hauptversammlung - Seite 2 UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft FN 100059 x Einberufung der HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 134. ordentlichen Hauptversammlung der UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft am …