Neschen AG
Neschen AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
(DGAP-Media / 17.04.2015 / 13:13)
Pressemitteilung
Neschen AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
- Unternehmen soll gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen
- Insolvenz soll zur Entschuldung genutzt werden
- Europäische Vertriebsgesellschaften nicht von Insolvenz betroffen
Bückeburg, den 17. April 2015. Der Vorstand der Neschen AG (ISIN:
DE0005021307) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bückeburg einen Antrag
auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um
den Restrukturierungsprozess in Eigenregie fortsetzen zu können. Der
operative Geschäftsbetrieb der Neschen AG bleibt davon unberührt. Die
europäischen Vertriebsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Das
Amtsgericht Bückeburg - Insolvenzgericht - hat dem Antrag bereits
entsprochen und das Eröffnungsverfahren in Eigenverwaltung mit dem Ziel der
Sanierung des Unternehmens zugelassen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde
Arndt Geiwitz von der Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner bestellt. Die
unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen des Vorstands, in den
neben CEO Henrik Felbier als CRO die Insolvenzexpertin Dr. Bettina E.
Breitenbücher berufen wurde. Sie wird als Vorstand die Restrukturierung in
der Insolvenz begleiten. Vorstand Michael Aupke hatte zuvor dem
Aufsichtsrat seinen Rücktritt angeboten. Der Aufsichtsrat hat diesen mit
sofortiger Wirkung angenommen und dankt ihm ausdrücklich für die geleistete
Arbeit. "Da uns die Ertragswende bereits gelungen ist, wollen wir die
Insolvenz nun zu einer Entschuldung des Unternehmens nutzen. Wir wollen,
dass das Unternehmen gestärkt aus der Insolvenz hervorgeht.", CRO Bettina
Breitenbücher. In den kommenden Wochen wird der Vorstand gemeinsam mit den
Gläubigern und dem Betriebsrat einen Sanierungsplan abstimmen, der
insbesondere die notwendigen Sanierungsschritte beinhaltet und die
Grundlage der Restrukturierung bildet.
Kreditgeber war nicht zu Einigung bereit
Der Neschen AG wurde keine positive Fortbestehensprognose ausgestellt und
ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verhandlungen mit den
Kreditgebern erfolgreich abgeschlossen werden können. Daher muss das
Unternehmen wegen Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Mit dem
Haupt-Kreditgeber konnte nach zahlreichen Verhandlungsversuchen keine
Einigung über eine Refinanzierung von 24,3 Mio. EUR (plus Besserungsschein
über 20 Mio. EUR) erzielt werden. Die Insolvenz soll nun zu einer
- Unternehmen soll gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen
- Insolvenz soll zur Entschuldung genutzt werden
- Europäische Vertriebsgesellschaften nicht von Insolvenz betroffen
Bückeburg, den 17. April 2015. Der Vorstand der Neschen AG (ISIN:
DE0005021307) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bückeburg einen Antrag
auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um
den Restrukturierungsprozess in Eigenregie fortsetzen zu können. Der
operative Geschäftsbetrieb der Neschen AG bleibt davon unberührt. Die
europäischen Vertriebsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Das
Amtsgericht Bückeburg - Insolvenzgericht - hat dem Antrag bereits
entsprochen und das Eröffnungsverfahren in Eigenverwaltung mit dem Ziel der
Sanierung des Unternehmens zugelassen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde
Arndt Geiwitz von der Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner bestellt. Die
unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen des Vorstands, in den
neben CEO Henrik Felbier als CRO die Insolvenzexpertin Dr. Bettina E.
Breitenbücher berufen wurde. Sie wird als Vorstand die Restrukturierung in
der Insolvenz begleiten. Vorstand Michael Aupke hatte zuvor dem
Aufsichtsrat seinen Rücktritt angeboten. Der Aufsichtsrat hat diesen mit
sofortiger Wirkung angenommen und dankt ihm ausdrücklich für die geleistete
Arbeit. "Da uns die Ertragswende bereits gelungen ist, wollen wir die
Insolvenz nun zu einer Entschuldung des Unternehmens nutzen. Wir wollen,
dass das Unternehmen gestärkt aus der Insolvenz hervorgeht.", CRO Bettina
Breitenbücher. In den kommenden Wochen wird der Vorstand gemeinsam mit den
Gläubigern und dem Betriebsrat einen Sanierungsplan abstimmen, der
insbesondere die notwendigen Sanierungsschritte beinhaltet und die
Grundlage der Restrukturierung bildet.
Kreditgeber war nicht zu Einigung bereit
Der Neschen AG wurde keine positive Fortbestehensprognose ausgestellt und
ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verhandlungen mit den
Kreditgebern erfolgreich abgeschlossen werden können. Daher muss das
Unternehmen wegen Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Mit dem
Haupt-Kreditgeber konnte nach zahlreichen Verhandlungsversuchen keine
Einigung über eine Refinanzierung von 24,3 Mio. EUR (plus Besserungsschein
über 20 Mio. EUR) erzielt werden. Die Insolvenz soll nun zu einer
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