EANS-Hauptversammlung
Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]
zu der am Dienstag, dem 19. Mai 2015 um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
135. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates sowie des Corporate Governance Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr
2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2014
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
4. Wahlen in den Aufsichtsrat
5. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2016
6. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai
2012 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab
Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft
gegen Bareinlagen um bis zu EUR 9.375.000,-- durch Ausgabe von bis zu
3.125.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und
den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen, im_bisher_nicht_ausgenützten Umfang,
unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren
ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft
gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis
zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen
und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit
dem Aufsichtsrat festzusetzen; b) Ermächtigung des
Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe
von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen und
c) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 28. April 2015 auf der
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