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    EANS-Hauptversammlung  539  0 Kommentare Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    EINLADUNG[1]

    zu der am Dienstag, dem 19. Mai 2015 um 10.00 Uhr

    im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,

    stattfindenden

    135. ordentlichen Hauptversammlung

    der Aktionäre der Oberbank AG

    TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
    Lageberichtes für das Geschäfts­jahr 2014 mit dem Bericht des
    Aufsichtsrates sowie des Corporate Gover­nance Berichtes; Vorlage des
    Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr
    2014

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
    Geschäftsjahres 2014

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Vorstandes und des Auf­sichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

    4. Wahlen in den Aufsichtsrat

    5. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2016

    6. Beschlussfassung über
    a) den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai

    2012 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab
    Eintra­gung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
    allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft
    gegen Bareinlagen um bis zu EUR 9.375.000,-- durch Ausgabe von bis zu
    3.125.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und
    den Ausgabekurs so­wie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
    Aufsichtsrat fest­zusetzen, im_bisher_nicht_ausgenützten Umfang,
    unter gleichzeitiger Er­mächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren
    ab Eintragung der entspre­chenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
    allenfalls in mehreren Tran­chen - das Grundkapital der Gesellschaft
    gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis
    zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen
    und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit
    dem Aufsichtsrat festzusetzen; b) Ermächtigung des
    Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe
    von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschlie­ßen und

    c) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3).

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

    Folgende Unterlagen sind spätestens am 28. April 2015 auf der
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