Infrastrukturprojekte
CDU sucht Einschränkung der Klagerechte bei Infrastrukturprojekten
Mitbestimmung? Ach nö! Eingabe? Kommt auf Ablage! Das Beste ist, Proteste im Keim zu ersticken. So auch bei geplanten Infrastrukturprojekten wie der Sanierung maroder Brücken oder Autobahnen. Das Mittel zum Zweck: Die Einschränkung der Klagemöglichkeiten der Bürger, meint die CDU.
Die Begründung: „Diese wichtigen Projekte werden oft durch überlange Gerichtsverfahren blockiert, obwohl es nur um dringend nötigen Ersatz für ohnehin bereits vorhandene Bauwerke geht“, zitiert das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ den CDU-Verkehrspolitiker Oliver Wittke. Für diese Ersatzbauten soll es seiner Meinung nach nur noch eine Klageinstanz direkt beim Bundesverwaltungsgericht geben.
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Eine solche Verkürzung der Rechtswege muss der Bund derzeit für jedes Bauprojekt einzeln gesetzlich festlegen. Wittke hat ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag eingeholt. Nach Informationen des „Spiegel“ soll dies bestätigen, dass der direkte Weg zum Bundesverwaltungsgericht für diese Fälle verfassungsrechtlich zulässig wäre.