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    DGAP-News  653  0 Kommentare Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2. Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner (deutsch)

    Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2. Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

    DGAP-News: G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft

    mbH / Schlagwort(e): Anleihe

    Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2.

    Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

    04.05.2015 / 20:13

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    Die Ekotechnika GmbH hält am 06.05.2015 die zweite

    Anleihegläubigerversammlung für Anleger der 9,75% Anleihe 2013/18 der

    Ekotechnika GmbH (ISIN DE000A1R1A18 / WKN: A1R1A1) in 69190 Walldorf,

    Schwetzinger Straße 91, ab. Die Anleihegläubigerversammlung ist ausweislich

    der veröffentlichten Tagesordnung (abrufbar auf www.bundesanzeiger.de) aus

    Sicht der Ekotechnika GmbH erforderlich, um die Fälligkeit der bereits am

    10.05.2015 anstehenden Zinszahlung in Höhe von EUR 5.850.000,00 zu

    vermeiden und die Forderungen aus der emittierten Anleihe in Eigenkapital

    umzuwandeln.

    Nach Vorstellung der Emittentin sollen die Zinsansprüche gestundet werden

    und die ausstehenden Anleihegläubigerforderungen (nominal EUR

    60.000.000,00) im Rahmen eines Dept-Equity-Swaps in Aktien einer zukünftig

    neu gestalteten Ekotechnika AG (o.ä.) eingetauscht werden. Alternativ

    sollen die Anleihegläubiger auch einen "Aktienbarausgleich" (3,19

    EUR/Aktie, maximale Aktienübernahme in Höhe von 629.959 Aktien) wählen

    können. Die rechtliche Abwicklung soll über einen zu wählenden Gemeinsamen

    Vertreter erfolgen.

    Bereits am 27.04.2015 (Pressemeldung einsehbar unter www.bondcounsel.de)

    hat Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hinsichtlich der Tagesordnung

    einen Antrag bei der Versammlungsleiterin gestellt, nach dem die Wahl des

    Gemeinsamen Vertreters nicht wie bisher geplant vor der Beschlussfassung

    über das Maßnahmenpaket sondern nach der Beschlussfassung erfolgen solle.

    Hierzu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner: "Die Umstellung der

    Tagesordnung ist sinnvoll und im Interesse der Anleihegläubiger sachlogisch

    zwingend. Erst wenn die Anleihegläubiger einen Konsens finden, welches

    Maßnahmenpaket - ob nun das der Emittentin oder etwaige andere Vorschläge

    von Dritten - das richtige für sie ist, kann sinnvoll über die Person des

    Gemeinsamen Vertreters befunden werden. Anderenfalls droht die Bestellung

    eines Gemeinsamen Vertreters, der entweder keine Ermächtigung zur

    Durchführung von Maßnahmen erhält ("Leermandat") oder ein Programm

    unterstützen muss, von dem er oder sie schon rein tatsächlich nicht

    überzeugt ist."

    Am 04.05.2015 hat Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner weitere Anträge bei

    der Versammlungsleiterin eingereicht: "Ob die vorgeschlagenen

    Sanierungsmaßnahmen tragfähig sind, kann abschließend nur die Zukunft

    zeigen. Die Sanierung nach der vorgelegten Tagesordnung erfolgt jedoch zu

    einseitig wirtschaftlich zu Lasten der Anleihegläubiger und ist unfair. Die

    Gläubiger tauschen nach diesem Konzept ihre Forderungen über EUR

    60.000.000,00 nominal zzgl. ausstehender Zinsen gegen einen nicht einmal

    hälftigen Aktienanteil von 49% in einem sodann generierten

    (Risiko-)Grundkapital über EUR 3.140.000,00. Die Altgesellschafter bzw. die

    Ekotechnika GmbH selbst erwirbt ihr zukünftiges (Mehrheits-) Aktienpaket

    von 51% gegen eine Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.520.000,00 zu einem

    Preis von EUR 2,00 pro neuer Aktie Bezugsberechtigt ist in dieser

    Aktienausgabe ausschließlich die bisherige Alleingesellschafterin der

    Ekotechnika GmbH. Warum wird hier willkürlich das Bezugsrecht der blutenden

    Anleihegläubiger ausgeschlossen? Ist das Geld der Anleihegläubiger weniger

    wert?"

    Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hat sich daher entschlossen, ein

    alternatives Maßnahmenpaket vorzuschlagen - Ziel ist es hierbei, ein

    ausgewogenes Verhältnis zwischen den Anleihegläubigern und den

    Altgesellschaftern unter Wahrung der Sanierungschance der Ekotechnika GmbH

    herzustellen:

    I. Widerrufliche Stundung der am 10.05.2015 fälligen Zinsansprüche bis zum

    31.08.2015, um eine unmittelbar drohende etwaige Insolvenzantragspflicht

    abzuwenden.

    II. Durch den Gemeinsamen Vertreter widerruflicher Ausschluss der

    Kündigungsrechte der Anleihegläubiger wie unter Ziff. I.

    III. Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Änderung der

    Anleihebedingungen zur Abwendung von Insolvenzantragspflichten durch

    Forderungsverzicht gegen Besserungsabrede.

    "Mir ist es Herausforderung und Verpflichtung, im Rahmen einer - ggf.

    notwendigen - Sanierung die Gläubigerinteressen zu wahren. Derzeit wird

    meiner Ansicht nach das ursprüngliche Anleihekapital im Rahmen des

    Sanierungskonzepts der Ekotechnika GmbH nicht angemessen abgebildet. Ein

    Sanierungskonzept muss unter Einbeziehung der Anleihegläubiger verhandelt

    werden - dies kann ich bislang nicht erkennen.

    Ziel ist es deshalb, einen starken Gemeinsamen Vertreter der

    Anleihegläubiger als Gegengewicht zu den Altgesellschaftern und

    Altgeschäftsführern zu installieren und ihn zu befähigen, ein tragfähiges

    Konzept mit der Emittentin zu erarbeiten."

    Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert in der kommenden

    Anleihegläubigerversammlung am 06.05.2015 in Walldorf für das Amt des

    Gemeinsamen Vertreters. Wenn Sie an der Anleihegläubigerversammlung nicht

    teilnehmen können, besteht die Möglichkeit Herrn Gloeckner mittels

    Stimmrechts-Vollmacht (siehe Rubrik Downloads auf www.bondcounsel.de) mit

    Ihren Stimmrechten auszustatten. Den konkreten Antrag an die

    Versammlungsleitung zu vorbezeichnetem Maßnahmenpaket können Sie ebenfalls

    auf www.bondcounsel.de einsehen.

    Über Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

    Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist als Gründungsgesellschafter der auf

    Kapitalanlage-, Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierten G&P

    Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nürnberg, seit

    20 Jahren rechtsanwaltlich tätig. Hauptaugenmerk und Schwerpunkt seiner

    Tätigkeit liegen im Bereich der Restrukturierung und Sanierung von

    Unternehmen. Besondere Expertise kann er seit 1996 im Bereich der

    Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen im Agrar- und

    Landmaschinensektor aufweisen. Rechtsanwalt Gloeckner ist Mitglied in

    mehreren Gläubigerausschüssen.

    Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist Gemeinsamer Vertreter im

    Insolvenzverfahren der Future Business KGaA. Im Rahmen dieser Tätigkeit

    vertritt er über 20.000 Anleihegläubiger mit einem Forderungsvolumen von

    mehr als EUR 430.000.000,00.

    Christian H. Gloeckner

    www.bondcounsel.de

    Laufertorgraben 2

    90489 Nürnberg

    Tel: +49 911 588885 - 0

    Fax: +49 911 588885 - 10

    E-Mail: gloeckner@bondcounsel.de

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    04.05.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    352801 04.05.2015





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