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    DGAP-News: AURELIUS AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
    AURELIUS AG: Anstehende Hauptversammlung im Zeichen der
    Weiterentwicklung des Konzerns

    08.05.2015 / 14:50

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    AURELIUS AG: Anstehende Hauptversammlung im Zeichen der Weiterentwicklung
    des Konzerns

    - Umwandlung in SE & Co. KGaA geplant

    - Erhöhung des genehmigten Kapitals auf bis zu 15,84 Mio. EUR bei
    Begrenzung der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss auf max. 20
    Prozent des Grundkapitals

    - Einziehung rückgekaufter Aktien

    Grünwald, 8. Mai 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der AURELIUS AG (ISIN:
    DE000A0JK2A8) haben beschlossen, der am 15. Juni 2015 stattfindenden
    ordentlichen Hauptversammlung der AURELIUS AG eine Reihe von Maßnahmen zur
    Weiterentwicklung des Konzerns vorzuschlagen. Zum einen soll durch
    Formwechsel von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft
    auf Aktien (KGaA) die weitere Internationalisierung vorangetrieben werden.
    Der bisherige konsequente Wachstumskurs des AURELIUS Konzerns, insbesondere
    auch außerhalb Deutschlands, soll fortgesetzt und damit die
    Erfolgsgeschichte des Unternehmens fortgeschrieben werden.

    Der vorgeschlagene Formwechsel der Gesellschaft schafft die strukturellen
    Voraussetzungen, damit eine schnelle Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
    der Organe erhalten bleibt und AURELIUS auch in Zukunft erfolgreiche
    Unternehmenstransaktionen durchführen kann. Er schafft zudem die
    strukturellen Voraussetzungen, um wesentlich beteiligten Aktionären einen
    unmittelbaren Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsgremiums zu
    ermöglichen, welches die Unternehmensführung bestellt und kontrolliert.

    Im Rahmen des Formwechsels wird die AURELIUS Management SE, eine
    Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE), deren
    Leitungsorgan der Vorstand ist, als persönlich haftende Gesellschafterin
    (Komplementärin) in die Gesellschaft eintreten und zukünftig die
    Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen.

    Die Aktionäre der Gesellschaft werden auch künftig mittelbar über einen neu
    errichteten und von den Aktionären gewählten Gesellschafterausschuss
    maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats der AURELIUS
    Management SE ausüben können.

    Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen
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