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AURELIUS AG: Anstehende Hauptversammlung im Zeichen der Weiterentwicklung des Konzerns
DGAP-News: AURELIUS AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
AURELIUS AG: Anstehende Hauptversammlung im Zeichen der
Weiterentwicklung des Konzerns
08.05.2015 / 14:50
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AURELIUS AG: Anstehende Hauptversammlung im Zeichen der Weiterentwicklung
des Konzerns
- Umwandlung in SE & Co. KGaA geplant
- Erhöhung des genehmigten Kapitals auf bis zu 15,84 Mio. EUR bei
Begrenzung der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss auf max. 20
Prozent des Grundkapitals
- Einziehung rückgekaufter Aktien
Grünwald, 8. Mai 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der AURELIUS AG (ISIN:
DE000A0JK2A8) haben beschlossen, der am 15. Juni 2015 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der AURELIUS AG eine Reihe von Maßnahmen zur
Weiterentwicklung des Konzerns vorzuschlagen. Zum einen soll durch
Formwechsel von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft
auf Aktien (KGaA) die weitere Internationalisierung vorangetrieben werden.
Der bisherige konsequente Wachstumskurs des AURELIUS Konzerns, insbesondere
auch außerhalb Deutschlands, soll fortgesetzt und damit die
Erfolgsgeschichte des Unternehmens fortgeschrieben werden.
Der vorgeschlagene Formwechsel der Gesellschaft schafft die strukturellen
Voraussetzungen, damit eine schnelle Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
der Organe erhalten bleibt und AURELIUS auch in Zukunft erfolgreiche
Unternehmenstransaktionen durchführen kann. Er schafft zudem die
strukturellen Voraussetzungen, um wesentlich beteiligten Aktionären einen
unmittelbaren Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsgremiums zu
ermöglichen, welches die Unternehmensführung bestellt und kontrolliert.
Im Rahmen des Formwechsels wird die AURELIUS Management SE, eine
Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE), deren
Leitungsorgan der Vorstand ist, als persönlich haftende Gesellschafterin
(Komplementärin) in die Gesellschaft eintreten und zukünftig die
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden auch künftig mittelbar über einen neu
errichteten und von den Aktionären gewählten Gesellschafterausschuss
maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats der AURELIUS
Management SE ausüben können.
Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen
AURELIUS AG: Anstehende Hauptversammlung im Zeichen der Weiterentwicklung
des Konzerns
- Umwandlung in SE & Co. KGaA geplant
- Erhöhung des genehmigten Kapitals auf bis zu 15,84 Mio. EUR bei
Begrenzung der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss auf max. 20
Prozent des Grundkapitals
- Einziehung rückgekaufter Aktien
Grünwald, 8. Mai 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der AURELIUS AG (ISIN:
DE000A0JK2A8) haben beschlossen, der am 15. Juni 2015 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der AURELIUS AG eine Reihe von Maßnahmen zur
Weiterentwicklung des Konzerns vorzuschlagen. Zum einen soll durch
Formwechsel von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft
auf Aktien (KGaA) die weitere Internationalisierung vorangetrieben werden.
Der bisherige konsequente Wachstumskurs des AURELIUS Konzerns, insbesondere
auch außerhalb Deutschlands, soll fortgesetzt und damit die
Erfolgsgeschichte des Unternehmens fortgeschrieben werden.
Der vorgeschlagene Formwechsel der Gesellschaft schafft die strukturellen
Voraussetzungen, damit eine schnelle Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
der Organe erhalten bleibt und AURELIUS auch in Zukunft erfolgreiche
Unternehmenstransaktionen durchführen kann. Er schafft zudem die
strukturellen Voraussetzungen, um wesentlich beteiligten Aktionären einen
unmittelbaren Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsgremiums zu
ermöglichen, welches die Unternehmensführung bestellt und kontrolliert.
Im Rahmen des Formwechsels wird die AURELIUS Management SE, eine
Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE), deren
Leitungsorgan der Vorstand ist, als persönlich haftende Gesellschafterin
(Komplementärin) in die Gesellschaft eintreten und zukünftig die
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden auch künftig mittelbar über einen neu
errichteten und von den Aktionären gewählten Gesellschafterausschuss
maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats der AURELIUS
Management SE ausüben können.
Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen
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