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    DGAP-News  505  0 Kommentare S.A.G. Solarstrom AG: Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 und der Anleihe 2010/2015 erhalten erste Abschlagszahlung


    S.A.G. Solarstrom AG / Schlagwort(e): Ausschüttungen

    19.05.2015 10:58

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    Freiburg i. Br., 19. Mai 2015, Wie bereits auf der Gläubigerversammlung am
    16. Mai 2014 und mit Mitteilung der beiden gemeinsamen Vertreter der
    Anleihen der Gesellschaft, Herr Rechtsanwalt Markus Kienle und One Square
    Advisory Services GmbH, vom 9. April 2015 angekündigt, erhalten die
    Gläubiger der Anleihe 2011/2017 (ISIN DE000A1K0K53/ WKN A 1K0K5) und der
    Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4 / WKN A1E84A) der S. A. G. Solarstrom
    AG i.L., Freiburg i.Br., eine erste Abschlagzahlung in Höhe von 15 % auf
    deren festgestellte Forderungen.

    Die Teilausschüttung in Höhe von 15% auf die festgestellten Forderungen der
    Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 an die Depotbanken der
    Anleihegläubiger erfolgte am 14. Mai 2015.

    Die Teilausschüttung in Höhe von 15% auf die festgestellten Forderungen der
    Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2015 an die Depotbanken der
    Anleihegläubiger wird am 26. Mai 2015 erfolgen. Maßgeblich für diese erste
    Abschlagzahlung ist die Verbuchung der Teilschuldverschreibungen der
    Anleihe 2010/2015 im Depot der Anleihegläubiger am 26. Mai 2015.

    Unter Berücksichtigung des bisherigen Standes der Verwertung und
    notwendiger Rückstellungen für die veranschlagten Verfahrenskosten und
    Masseverbindlichkeiten sowie bestrittener Forderungen beträgt die
    Ausschüttungsquote der ersten Abschlagszahlung 15% auf die festgestellten
    Forderungen.

    Es handelt sich hierbei nicht um eine Schluss-, oder Abfindungszahlung,
    sondern um eine erste Abschlagszahlung. An der seitens des
    Insolvenzverwalters erwarteten Insolvenzquote von voraussichtlich ca. 50 %
    auf die festgestellten Forderungen hat sich nichts geändert.

    Hintergrund
    Die S.A.G. Solarstrom AG hatte im Dezember 2013 aufgrund verspäteter
    Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von über 20 Mio. EUR Insolvenz angemeldet.
    Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung lag keine bilanzielle Überschuldung
    vor. Ende Oktober 2014 wurde der herstellerunabhängige Anbieter von
    Photovoltaik-Anlagen im Wege einer übertragenden Sanierung an die SF
    Suntech Deutschland GmbH, einem Tochterunternehmen der chinesischen
    Shunfeng Photovoltaic International, rechtskräftig veräußert. Der Kaufpreis
    für den gesamten operativen Geschäftsbetrieb inklusive aller Assets der
    S.A.G. Solarstrom Gruppe belief sich auf 65 Mio. EUR



    Kontakt:
    S.A.G. Solarstrom AG
    Sasbacher Straße 5
    79111 Freiburg
    Germany
    www.solarstromag.com

    Public Relations / Investor Relations
    Jutta Lorberg
    Tel.: +49-(0)761-4770-311

    E-Mail: pr@solarstromag.com / ir@solarstromag.com


    19.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: S.A.G. Solarstrom AG
    Sasbacher Str. 5
    79111 Freiburg
    Deutschland
    Telefon: + 49 761 4770 0
    Fax: + 49 761 4770 555
    E-Mail: mail@solarstromag.com
    Internet: www.solarstromag.com
    ISIN: DE0007021008, DE000A1E84A4, DE000A1K0K53,
    WKN: 702100, A1E84A, A1K0K5
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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