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    DGAP Zwischenmitteilung  1097  0 Kommentare Intertainment AG (deutsch)

    Intertainment AG: Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2015

    Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

    19.05.2015 20:00

    Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    München, 19. Mai 2015 - Der Intertainment Konzern hat im ersten Quartal

    2015 seinen Periodenfehlbetrag deutlich reduziert. Er beläuft sich auf 75

    TEuro nach 85 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

    Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

    Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 31.

    März 2015 von einer gesunkenen Bilanzsumme geprägt. Sie hat sich von 261

    TEuro zum 31. Dezember 2014 auf 198 TEuro reduziert. Grund dafür ist ein

    gesunkener Zahlungsmittelbestand.

    Unverändert zur Bilanz für das Geschäftsjahr 2014 weist Intertainment auch

    in der Zwischenbilanz für das erste Quartal 2015 auf der Aktivseite der

    Bilanz lediglich unter den kurzfristigen Vermögenswerten Positionen aus.

    Die bedeutendste Position sind dabei die Zahlungsmittel. Sie haben sich

    gegenüber dem 31. Dezember 2014 um 86 TEuro auf 100 TEuro reduziert. Der

    Buchwert des Filmvermögens blieb mit 32 TEuro unverändert. Die Forderungen

    und sonstigen Vermögenswerte haben sich auf 66 TEuro erhöht. Zum

    Bilanzstichtag 2014 hatten sie 43 TEuro betragen.

    Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden um 12 TEuro auf 9.962

    TEuro gestiegen. Die größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind

    unverändert die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie

    betreffen die Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien

    Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen und belaufen sich zum 31.

    März 2015 auf 9.798 (31.12.2014: 9.762) TEuro.

    Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen blieben

    mit 43 TEuro unverändert. Die kurzfristigen Rückstellungen wurden um 27

    TEuro auf 77 TEuro reduziert. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten

    haben sich dagegen leicht um 3 TEuro auf 44 TEuro erhöht.

    Das Konzerneigenkapital hat sich von -9.689 TEuro zum Bilanzstichtag 2014

    auf -9.764 TEuro zum 31. März 2015 verringert. Dies ist auf den

    Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 75 TEuro zurückzuführen. Das

    gezeichnete Kapital blieb mit 15.137 TEuro ebenso unverändert wie die

    Kapitalrücklage mit 1.308 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro.

    Der Intertainment Konzern erzielte im ersten Quartal 2015 einen Umsatz von

    0 (vergleichbarer Vorjahreszeitraum: 10) TEuro. Der Umsatz im

    Vorjahresquartal hatte aus der Verwertung von Filmrechten aus der

    Filmbibliothek resultiert. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen

    sich ebenfalls auf 0 (i.V. 0) TEuro. Der Materialaufwand ist auf 0 (i.V.

    13) TEuro gefallen.

    Der Personalaufwand blieb mit 10 (i.V. 9) TEuro nahezu unverändert. Er

    betrifft die Vergütung des Vorstands. Die sonstigen betrieblichen

    Aufwendungen haben sich auf 39 TEuro reduziert. Im ersten Quartal 2014

    hatten sie noch 49 TEuro betragen. Sie umfassen im Wesentlichen die

    laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns. Das Zinsergebnis

    beläuft sich auf -26 (i.V. -24) TEuro. Es umfasst vor allem die

    Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten

    verzinslichen Darlehen.

    Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2015 sowie nach Ende des

    Berichtszeitraums

    Beteiligung an SightSound Technologies

    Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert

    zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von

    10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Zum Stand

    des Patentverfahrens zwischen SightSound und Apple verweisen wir auf unsere

    Ausführungen im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2014. Eine Weiterentwicklung

    hat es hierbei nach den Intertainment vorliegenden Informationen im

    Berichtszeitraum nicht gegeben.

    Finanzierung des Intertainment Konzerns

    Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit ist Intertainment unverändert auf

    die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH

    angewiesen. In diesem Zusammenhang gab diese Anfang Mai 2015 gegenüber

    Intertainment eine Zeichnungsgarantie ab. Dabei verpflichtete sich die MK

    Medien Beteiligungs GmbH, bei einer geplanten Kapitalerhöhung der

    Intertainment AG neue Aktien mit einem Gesamtausgabebetrag in Höhe von 160

    TEuro zu zeichnen.

    Ebenfalls Anfang Mai 2015 wurde zudem die Laufzeit der von der MK Medien

    Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2016

    verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 % über Euribor

    festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte

    Rangrücktritte vor.

    Insolvenz der Phoenix Media GmbH

    Die Intertainment Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH hatte am 30.

    November 2011 Insolvenz angemeldet. Mit Schreiben vom 5. November 2014 gab

    der Insolvenzverwalter Intertainment Gelegenheit zur Stellungnahme

    betreffend Zahlungsvorgängen im Verhältnis der Phoenix Media GmbH und der

    Intertainment AG. Intertainment nahm hierzu mit Schreiben vom 3. Dezember

    2014 Stellung, insbesondere auch zu Fragen von möglichen Ansprüchen aus

    Insolvenzanfechtung. Hierauf äußerte sich der Insolvenzverwalter mit

    Schreiben vom 8. Mai 2015. Eine konkrete Geltendmachung von

    Zahlungsansprüchen erfolgte in diesem Schreiben jedoch nicht.

    Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

    Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende

    November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige

    Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und

    Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und

    Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben

    vom 15. Dezember 2014 teilte die DPR Intertainment mit, dass sie eine

    fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle

    Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige

    Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar fälschlicherweise

    nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment hat sich dieser

    Auffassung nicht angeschlossen und hat der Fehlerfeststellung deshalb mit

    Schreiben vom Januar 2015 auch nicht zugestimmt. Zwischenzeitlich folgte

    die Bafin der Auffassung der DPR. Intertainment wird sich zeitnah gegenüber

    der Bafin äußern.

    Aufsichtsrat

    Mit Wirkung vom 11. Mai 2015 hat Bianca Krippendorf ihr Amt als

    Aufsichtsratsmitglied der Intertainment AG niedergelegt. Neues

    Aufsichtsratsmitglied wurde Ernst-Henning Graf von Hardenberg, der bereits

    auf der Hauptversammlung am 8. August 2013 zum Ersatzmitglied des Gremiums

    gewählt worden war.

    Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken

    Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen

    Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum

    Konzern- und Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Lage der

    Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 fort. Wir

    verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die dort dargestellten

    Risiken des Intertainment Konzerns. Insbesondere besteht das

    Finanzierungsrisiko unverändert fort. Intertainment ist weiterhin auf die

    Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem

    Zusammenhang ist es sehr wahrscheinlich, dass Intertainment über die

    bereits zugesagte Zeichnungsgarantie von 160 TEuro hinaus weitere Mittel

    benötigen wird. Sollte Intertainment diese nicht erhalten und/oder sollten

    die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant

    eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße - auch

    sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit gefährdet.

    München, 19. Mai 2015

    Intertainment AG

    Der Vorstand

    Ende der Zwischenmitteilung

    19.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Intertainment AG

    Brienner Str. 13

    80333 München

    Deutschland

    Internet: http://www.intertainment.de

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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