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    DGAP-Adhoc  539  0 Kommentare MOLOGEN AG: Der Aufsichtsratsvorsitzende der MOLOGEN AG legt Amt nieder und wird zur Wiederwahl vorgeschlagen (deutsch)

    MOLOGEN AG: Der Aufsichtsratsvorsitzende der MOLOGEN AG legt Amt nieder und wird zur Wiederwahl vorgeschlagen

    MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Personalie

    17.06.2015 22:29

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

    Der Aufsichtsratsvorsitzende der MOLOGEN AG legt Amt nieder und wird zur

    Wiederwahl vorgeschlagen

    Berlin, 17. Juni 2015 - Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der MOLOGEN AG

    (ISIN DE0006637200/WKN 663720), Herr Oliver Krautscheid, hat der

    Gesellschaft heute mitgeteilt, dass er sein Amt als Mitglied und

    Vorsitzender des Aufsichtsrats zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung

    in 2015 niederlegen wird. Zugleich hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft

    heute beschlossen, der für den 29. Juli 2015 geplanten ordentlichen

    Hauptversammlung vorzuschlagen, Herrn Krautscheid erneut in den

    Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen und ihn für den Fall seiner Wahl

    als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Die Wahl von Herrn

    Krautscheid in den Aufsichtsrat durch Beschluss der Hauptversammlung vom

    13. August 2014 wurde von einzelnen Aktionären angefochten. Das

    erstinstanzliche Gericht hat bisher noch kein Urteil gefällt. Die

    Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Anfechtungsklage unbegründet ist.

    Durch die Neuwahl über die Aufsichtsratsposition von Herrn Krautscheid soll

    im Interesse der Gesellschaft bereits jetzt kurzfristig Rechtsicherheit

    geschaffen und die durch die Anfechtungsklage verursachten Kosten begrenzt

    werden.

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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Kontakt

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    Leiterin Investor Relations & Corporate Communications

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    tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen

    verpflichtet sich nicht, und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die

    Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der

    Veröffentlichung wiedergeben.

    17.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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