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WCM AG kündigt Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung über bis zu EUR 155,8 Mio. an
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
22.06.2015 08:00
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DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
WCM AG kündigt Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung über bis zu EUR 155,8 Mio.
an
Frankfurt, 22. Juni 2015 - Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (WCM
AG, ISIN: DE000A1X3X33) gibt bekannt, dass heute der Vorstand der WCM AG
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 33.782.538,00 um bis zu EUR 76.010.706,00 durch
Ausgabe von bis zu 76.010.706 neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennbetrag, die jeweils einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 1,00 verbriefen (die "Neuen Aktien"), gegen Bareinlage auf bis zu EUR
109.793.244,00 zu erhöhen (die "Barkapitalerhöhung"). Die
Barkapitalerhöhung erfolgt durch die teilweise Ausnutzung des genehmigten
Kapitals der Gesellschaft. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von
EUR 1,00 je Aktie ausgegeben. Sie sind vom 1. Januar 2015 an
gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der
Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
("Berenberg") und ODDO SEYDLER BANK AG als Konsortialbanken gemäß den
Bestimmungen des Übernahmevertrags zum Ausgabebetrag gezeichnet und mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 4:9 (d.h.
pro vier gehaltener Aktien können neun neue Aktien bezogen werden) zu einem
Bezugspreis von EUR 2,05 zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Zur Glättung des Bezugsverhältnisses wurde das Bezugsrecht auf die
Aktienspitze von zwei Aktien ausgeschlossen. Unter der Annahme, dass
sämtliche Neuen Aktien bezogen bzw. erworben werden, ergibt sich damit ein
Bruttoemissionserlös für die Gesellschaft in Höhe von EUR 155,8 Mio. Der
Wertpapierprospekt über die Barkapitalerhöhung wird nach der für heute
erwarteten Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht von der WCM AG veröffentlicht.
Die Bezugsfrist beginnt am 23. Juni 2015 und endet am 6. Juli 2015. Die
Bezugsrechte können voraussichtlich zwischen dem 23. Juni 2015 und dem 2.
Juli 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Nicht
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WCM AG kündigt Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung über bis zu EUR 155,8 Mio.
an
Frankfurt, 22. Juni 2015 - Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (WCM
AG, ISIN: DE000A1X3X33) gibt bekannt, dass heute der Vorstand der WCM AG
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 33.782.538,00 um bis zu EUR 76.010.706,00 durch
Ausgabe von bis zu 76.010.706 neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennbetrag, die jeweils einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 1,00 verbriefen (die "Neuen Aktien"), gegen Bareinlage auf bis zu EUR
109.793.244,00 zu erhöhen (die "Barkapitalerhöhung"). Die
Barkapitalerhöhung erfolgt durch die teilweise Ausnutzung des genehmigten
Kapitals der Gesellschaft. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von
EUR 1,00 je Aktie ausgegeben. Sie sind vom 1. Januar 2015 an
gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der
Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
("Berenberg") und ODDO SEYDLER BANK AG als Konsortialbanken gemäß den
Bestimmungen des Übernahmevertrags zum Ausgabebetrag gezeichnet und mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 4:9 (d.h.
pro vier gehaltener Aktien können neun neue Aktien bezogen werden) zu einem
Bezugspreis von EUR 2,05 zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Zur Glättung des Bezugsverhältnisses wurde das Bezugsrecht auf die
Aktienspitze von zwei Aktien ausgeschlossen. Unter der Annahme, dass
sämtliche Neuen Aktien bezogen bzw. erworben werden, ergibt sich damit ein
Bruttoemissionserlös für die Gesellschaft in Höhe von EUR 155,8 Mio. Der
Wertpapierprospekt über die Barkapitalerhöhung wird nach der für heute
erwarteten Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht von der WCM AG veröffentlicht.
Die Bezugsfrist beginnt am 23. Juni 2015 und endet am 6. Juli 2015. Die
Bezugsrechte können voraussichtlich zwischen dem 23. Juni 2015 und dem 2.
Juli 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Nicht
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