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AURELIUS beginnt neues Aktienrückkaufprogramm
DGAP-News: AURELIUS AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
AURELIUS beginnt neues Aktienrückkaufprogramm
30.06.2015 / 07:30
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AURELIUS beginnt neues Aktienrückkaufprogramm
- Laufzeit vom 01. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016
- Rückkauf von bis zu 9,1 Prozent des Grundkapitals
- Maximalwert nach aktueller Börsenkapitalisierung rund 112,5 Mio. Euro
München/Grünwald, 30. Juni 2015 - Die AURELIUS AG (ISIN DE000A0JK2A8) hat
beschlossen, entsprechend der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
21. Mai 2014 erteilten Genehmigung eigene Aktien der Gesellschaft
zurückzukaufen. Dazu sollen in der Zeit vom 01. Juli 2015 bis zum 30. Juni
2016 insgesamt bis zu 2.888.002 eigene Aktien (dies entspricht bis zu 9,1
Prozent des Grundkapitals) der AURELIUS AG zurückgekauft werden. Das
maximale Kaufvolumen des Aktienrückkaufprogramms beziffert sich auf
aktueller Kursbasis auf rund 112,5 Mio. Euro (m:access Schlusskurs vom 26.
Juni 2015). Die zurückgekauften Aktien können zu allen im
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet
werden, sollen aber voraussichtlich eingezogen werden.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Der Rückkauf
der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Absatz 2, 20a WpHG unter
Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr.
2273/2003. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs von Aktien der
AURELIUS AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und
unbeeinflusst von der AURELIUS AG.
Entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft
darf der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den
durchschnittlichen Xetra 1 - Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierböse
an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen um nicht mehr
als 10 Prozent über- oder unterschreiten.
Die Bank ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO
2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden nicht mehr als 25 Prozent des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der
jeweilige Rückkauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche
Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der
20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet. Die Bank
AURELIUS beginnt neues Aktienrückkaufprogramm
- Laufzeit vom 01. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016
- Rückkauf von bis zu 9,1 Prozent des Grundkapitals
- Maximalwert nach aktueller Börsenkapitalisierung rund 112,5 Mio. Euro
München/Grünwald, 30. Juni 2015 - Die AURELIUS AG (ISIN DE000A0JK2A8) hat
beschlossen, entsprechend der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
21. Mai 2014 erteilten Genehmigung eigene Aktien der Gesellschaft
zurückzukaufen. Dazu sollen in der Zeit vom 01. Juli 2015 bis zum 30. Juni
2016 insgesamt bis zu 2.888.002 eigene Aktien (dies entspricht bis zu 9,1
Prozent des Grundkapitals) der AURELIUS AG zurückgekauft werden. Das
maximale Kaufvolumen des Aktienrückkaufprogramms beziffert sich auf
aktueller Kursbasis auf rund 112,5 Mio. Euro (m:access Schlusskurs vom 26.
Juni 2015). Die zurückgekauften Aktien können zu allen im
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet
werden, sollen aber voraussichtlich eingezogen werden.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Der Rückkauf
der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Absatz 2, 20a WpHG unter
Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr.
2273/2003. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs von Aktien der
AURELIUS AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und
unbeeinflusst von der AURELIUS AG.
Entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft
darf der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den
durchschnittlichen Xetra 1 - Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierböse
an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen um nicht mehr
als 10 Prozent über- oder unterschreiten.
Die Bank ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO
2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden nicht mehr als 25 Prozent des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der
jeweilige Rückkauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche
Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der
20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet. Die Bank
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