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    DGAP-News: AURELIUS AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
    AURELIUS beginnt neues Aktienrückkaufprogramm

    30.06.2015 / 07:30

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    AURELIUS beginnt neues Aktienrückkaufprogramm

    - Laufzeit vom 01. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016

    - Rückkauf von bis zu 9,1 Prozent des Grundkapitals

    - Maximalwert nach aktueller Börsenkapitalisierung rund 112,5 Mio. Euro

    München/Grünwald, 30. Juni 2015 - Die AURELIUS AG (ISIN DE000A0JK2A8) hat
    beschlossen, entsprechend der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
    21. Mai 2014 erteilten Genehmigung eigene Aktien der Gesellschaft
    zurückzukaufen. Dazu sollen in der Zeit vom 01. Juli 2015 bis zum 30. Juni
    2016 insgesamt bis zu 2.888.002 eigene Aktien (dies entspricht bis zu 9,1
    Prozent des Grundkapitals) der AURELIUS AG zurückgekauft werden. Das
    maximale Kaufvolumen des Aktienrückkaufprogramms beziffert sich auf
    aktueller Kursbasis auf rund 112,5 Mio. Euro (m:access Schlusskurs vom 26.
    Juni 2015). Die zurückgekauften Aktien können zu allen im
    Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet
    werden, sollen aber voraussichtlich eingezogen werden.

    Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Der Rückkauf
    der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Absatz 2, 20a WpHG unter
    Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr.
    2273/2003. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den
    Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs von Aktien der
    AURELIUS AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und
    unbeeinflusst von der AURELIUS AG.

    Entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft
    darf der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den
    durchschnittlichen Xetra 1 - Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierböse
    an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen um nicht mehr
    als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

    Die Bank ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO
    2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden nicht mehr als 25 Prozent des
    durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der
    jeweilige Rückkauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche
    Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der
    20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet. Die Bank
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