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    DGAP-Adhoc  327  0 Kommentare Travel24.com AG: Rücknahme des Verlangens auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung


    Travel24.com AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

    02.07.2015 15:07

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    Leipzig, 2. Juli 2015 - Die Mehrheitsaktionärin der Travel24.com AG (ISIN:
    DE000A0L1NQ8), die UNISTER Holding GmbH, Leipzig, hat ihr Verlangen vom 13.
    Mai 2015 auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, in der
    über die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden beschlossen werden
    sollte, mit Schreiben vom 2. Juli 2015, welches dem Vorstand der
    Travel24.com AG heute übermittelt wurde, zurückgenommen. Die UNISTER
    Holding GmbH erklärte gegenüber der Travel24.com AG, die Rücknahme des
    Einberufungsverlangens sei ein weiterer Schritt in Richtung einer
    Ausräumung der Differenzen im Vertrauen auf den Einigungswillen aller
    Seiten. Aufgrund der Rücknahme des Einberufungsverlangens wird der Vorstand
    der Travel24.com AG die auf den 13. Juli 2015 einberufene außerordentliche
    Hauptversammlung absagen. Daniel Kirchhof bleibt somit
    Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24.com AG.

    Kontakt:
    Travel24.com AG
    Investor Relations
    Katharinenstr. 1-3
    04109 Leipzig
    Tel.: +49 (0) 341 / 355-72705
    Fax: +49 (0) 341 / 355-72799
    mailto:ir@travel24.com
    www.travel24.com


    02.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Travel24.com AG
    Katharinenstr. 1-3
    04109 Leipzig
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)341 355-72705
    Fax: +49 (0)341 355-72799
    E-Mail: ir@travel24.com
    Internet: www.travel24.com
    ISIN: DE000A0L1NQ8, DE000A1PGRG2
    WKN: A0L1NQ, A1PGRG
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

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