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    DGAP-WpÜG  557  0 Kommentare Befreiung; - Seite 3



    3. Die Antragstellerinnen haben am 30. Juli 2014 beantragt, sie von der
    Verpflichtung zur Veröffentlichung des Kontrollerwerbs und zur Abgabe eines
    Pflichtangebots im Hinblick auf deren (indirekten) Kontrollerwerb an der
    Zielgesellschaft gemäß § 37 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-AngebV zu
    befreien.

    3.1 Zur Begründung führten die Antragstellerinnen an, dass ein mittelbarer
    Erwerb befreit werden könnte, wenn die mittelbar erworbene Gesellschaft im
    Verhältnis zur unmittelbar erworbenen Gesellschaft von untergeordneter
    Bedeutung sei. Insbesondere könne nach § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-AngebV die
    Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung des Kontrollerwerbs und der
    Abgabe eines Pflichtangebots erteilt werden, wenn aufgrund der Erlangung
    der Kontrolle über eine Gesellschaft mittelbar die Kontrolle an einer
    Zielgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 3 WpÜG erlangt worden sei und der
    Buchwert der Beteiligung der Gesellschaft an der Zielgesellschaft weniger
    als 20 % des buchmäßigen Aktivvermögens der Gesellschaft betrage. Im Falle
    einer indirekten Beteiligung der Gesellschaft an der Zielgesellschaft könne
    für die Feststellung der Buchwertgrenze auf das Aktivvermögen jeder
    direkten oder indirekten Muttergesellschaft der Zielgesellschaft abgestellt
    werden.

    3.2 Dazu werde auf die wirtschaftlich maßgebliche Gesellschaft der
    Unternehmensgruppe abgestellt, der die Zielgesellschaft angehört.
    Wirtschaftlich maßgeblich sei diejenige Gesellschaft, welche aus Sicht des
    Bieters das eigentliche Ziel der Übernahme sei. Wirtschaftlich maßgeblich
    sei im vorliegenden Fall nicht die A3M Holdings, sondern die A3M Finance.
    Auf Ebene der A3M Finance seien erstmals alle Beteiligungen an operativen
    Gesellschaften der A3M Gruppe gebündelt.

    Die A3M Finance habe zum 31. August 2013 ein Aktivvermögen von 450.871.267
    £ (entsprechend rund 529 Mio. EUR) gehabt. Zum 31. August 2013 habe der
    Buchwert der Beteiligung der A3M GmbH an der Zielgesellschaft 75.710.283,31
    EUR betragen.

    Nach dem zum 31. Dezember 2014 aufgestellten Jahresabschluss verfügt die
    A3M Finance über ein Vermögen von 475.392.684 £, was rund 610,337 Mio. EUR
    entspricht. Der Buchwert der Beteiligung der A3M GmbH an der
    Zielgesellschaft betrage unverändert 75.710.283,31 EUR.

    II.

    Die Antragstellerinnen sind nach § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9
    Satz 2 Nr. 3 WpÜG-AngebV von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs.
    2 Satz 1 WpÜG in Bezug auf die MME zu befreien, da die Anträge zulässig und
    begründet sind.
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    DGAP-WpÜG Befreiung; - Seite 3 Zielgesellschaft: MME Moviement AG; Bieter: DLG Acquisitons Limited WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …

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