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    PTA-HV  545  0 Kommentare Vivanco Gruppe AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2



    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

    Dem Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2014 amtiert hat, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

    5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

    Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 gewählt.

    Der Aufsichtsrat hat sich von der ESC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft und Unternehmen des Vivanco-Konzerns vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der ESC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben.

    6. Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Vivanco GmbH

    Zivilrechtlich gelten für die Verlustübernahme jeweils die aktuellen aktienrechtlichen Regelungen, wie sie in § 302 AktG niedergelegt sind. Für steuerliche Zwecke (Organschaft) bedarf es einer vertraglichen Regelung zur Geltung des § 302 AktG für den Ergebnisabführungsvertrag mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit der nun vorgesehenen Formulierung wird klargestellt, dass sich die entsprechende vertragliche Formulierung jeweils auf die aktuell gültige Fassung des § 302 AktG bezieht. Hintergrund der Klarstellung sind entsprechende Regelungen des am 26.02.2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-HV Vivanco Gruppe AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 Vivanco Gruppe AktiengesellschaftAhrensburgISIN: DE000A1E8G88 Wertpapierkennnummer: A1E8G8Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre ein zu der amMontag, dem 31. August 2015 um 10:00 Uhrim Park Hotel Ahrensburg, Lübecker …