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    DGAP-Adhoc  412  0 Kommentare Pelikan Aktiengesellschaft: Rücknahme von Anfechtungsklagen


    Pelikan Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Vergleich

    07.08.2015 18:30

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
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    Berlin, 07. August 2015

    Pelikan AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen

    Mehrere Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen
    Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 und der ordentlichen
    Hauptversammlung am 19.Juni 2015 gefassten Beschlüsse über die Erhöhung des
    Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss
    des gesetzlichen Bezugsrechts, die Verlängerung der Frist zur Durchführung
    der Kapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Dezember
    2014 zu Tagesordnungspunkt 1 lit. j) Satz 1 sowie die Schaffung eines
    Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
    der Aktionäre für Spitzenbeträge und über die entsprechende Einfügung eines
    neuen § 5 Absatz (2) in die Satzung Anfechtungsklage erhoben. Die Klagen
    wurden im Zuge von mit den Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren
    Inhalt über den Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, am 05.08.2015 für
    erledigt erklärt bzw. zurückgenommen. Eine weitere Anfechtungsklage zum
    Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 zur
    Erhöhung des Grundkapitals, die auch Gegenstand des Freigabebeschlusses des
    Kammergerichts vom 26. Februar 2015 war, ist weiterhin anhängig. Das
    Landgericht Berlin hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf
    den 26.8. anberaumt.


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