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    DGAP-Stimmrechte  536  0 Kommentare DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (deutsch)

    DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

    14.08.2015 16:49

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26

    Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

    Am 31. Juli 2015 hat die Monolith Duitsland B.V. ('Monolith'), Amsterdam,

    Niederlande, der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ('DEAG'),

    Berlin, Deutschland, eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

    übermittelt, um mitzuteilen, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG am 31.

    Juli 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

    überschritten hat und zu diesem Datum 10,02 % (dies entspricht 1.637.872

    Stimmrechten) betragen hat. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der

    vorgenannten Stimmrechtsmitteilung. Darüber hinaus hat die Monolith der

    DEAG gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

    1. Ziele, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgt werden (§ 27a Abs. 1

    Satz 3 WpHG):

    a) Monolith investiert auf Basis einer langfristigen Orientierung mit dem

    Ziel, einen Handelsgewinn für ihre Anteilseigner zu erwirtschaften;

    b) Monolith beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

    eine signifikante Anzahl weiterer Stimmrechte an der DEAG durch Erwerb oder

    auf sonstige Weise zu erlangen. Gleichwohl kann es sein, dass Monolith

    weitere Stimmrechte erwirbt, falls und insofern dies im Interesse der

    Anteilseigner der Monolith ist;

    c) Monolith strebt eine Einflussnahme auf die Bestellung oder Abberufung

    von Mitgliedern des Aufsichtsrats der DEAG an, falls dies im Interesse der

    Anteilseigner der Monolith ist;

    d) Monolith strebt zurzeit keine wesentliche Veränderung der

    Kapitalstruktur der DEAG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung; Monolith tritt für eine der

    allgemeinen Praxis entsprechende Dividendenpolitik mit einer langfristigen

    Orientierung ein.

    2. Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1

    Satz 4 WpHG):

    Monolith ist eine Investmentgesellschaft und die zum Erwerb der Stimmrechte

    an der DEAG verwendeten Mittel sind Eigenmittel der Monolith Duitsland B.V.

    Berlin, 14. August 2015

    DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

    Potsdamer Straße 58

    10785 Berlin

    Deutschland

    14.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

    Potsdamer Straße 58

    10785 Berlin

    Deutschland

    Internet: www.deag.de

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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