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    INCA ONE gibt Abschluss einer nicht brokergeführten Privatplatzierung bekannt

     

    VANCOUVER, British Columbia – 25. August 2015 - INCA ONE GOLD CORP. (TSX-V: IO) („Inca One oder das „Unternehmen - http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=293974 )  gibt mit Bezug auf ihre Pressemitteilung vom 17. August 2015 bekannt, dass das Unternehmen die früher bekannt gegebene nicht brokergeführte Privatplatzierung (die „Privatplatzierung“) geschlossen hat. Das Unternehmen erzielte einen Bruttoerlös von 601.459 CAD bei einer Überzeichnung von 101.459 CAD.

     

    Die überzeichnete Privatplatzierung wird 4.009.726 Stammaktien (die „Aktien“) des Unternehmens zu einem Preis von 0,15 CAD pro Aktie umfassen. Insider des Unternehmens haben im Rahmen der Privatplatzierung Aktien gezeichnet. Die Aktienausgabe an Insider in Übereinstimmung mit der Privatplatzierung (die Insider-Beteiligung“) wird als eine Drittparteitransaktion angesehen innerhalb der Auslegungen der TSXV Policy 5.9 und dem Multilateral Instrument 61-101 (MI 61-101). Das Unternehmen beabsichtigt die Ausnahmen für die Bewertung und der Genehmigungsanforderungen MI 61-101 für Minderheitsaktionäre anzuwenden, die in den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(1)(a) des MI 61-101 in Bezug auf die Teilnahme von Insidern verzeichnet sind.

     

    Der Nettoerlös der Privatplatzierung wird als Arbeitskapital verwendet werden. Alle in Übereinstimmung mit der Privatplatzierung begebenen Wertpapiere unterliegen gemäß der geltenden Wertpapiergesetze einer Haltefrist von vier Monaten plus einem Tag, die am 26. Dezember 2015 endet.

     

    Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden nicht gemäß der geänderten Fassung des „United States Securities Act of 1933“ registriert und werden in den USA weder angeboten noch verkauft werden, solange diese nicht registriert wurden oder es eine Ausnahme von der Registrierung gibt.

     

    Über Inca One

    Inca One Gold Corp. ist ein in Kanada ansässiges Erzaufbereitungsunternehmen mit einer Goldmühle in Peru, das seine Leistungen dem von der Regierung genehmigten Kleinbergbau zur Verfügung stellt. Als Teil der Konditionen des ursprünglichen Kaufabkommens für die Aufbereitungsanlage Chala, Peru, besitzt Inca One ein Abkommen zwischen der sich vollständig in Unternehmensbesitz befindlichen Tochtergesellschaft Chala One SAC und dem Verkäufer und anfänglichen Antragsteller auf die Genehmigung zum Betrieb unter dem Schirm der Formalisierung bis zum erfolgreichen Erhalt aller Umwelt- und Betriebsgenehmigungen. Peru, ein an Bodenschätzen sehr reiches Land, ist einer der größten Gold-, Silber-, Kupfer- und Zinkproduzenten der Welt, wobei beachtliche Produktionsbeiträge aus Kleinstabbauten stammen, die eine durch die Regierung genehmigte Aufbereitungsanlagen (wie den Mühlenbetrieb Chala des Unternehmens) zur Weiterverarbeitung ihrer Produktion benötigen.

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