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    Immobilien - Eigentum  4963  3 Kommentare Beschlagnahme und Enteignung von Geschäfts- und Wohnräumen… Geht das so einfach?

    In Berlin werden Gewerbeimmobilien beschlagnahmt, das Land prüft zudem die Zwangsbelegung von Wohnanlagen. Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen ziehen nach und wollen entsprechende Gesetze ändern, um Beschlagnahmungen von leerstehenden Geschäfts- und Wohnräumen durchsetzen zu können. Doch geht das so einfach? Nein, meint Hans-Jürgen Papier (72), Münchner Staatsrechtler und ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Die zwangsweise Beschaffung von Flüchtlingsunterkünften über eine Beschlagnahmung hängen von „engen Voraussetzungen“ eines „polizeilichen Notstandes“ ab, erklärte der Jurist im Interview mit dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“.

    Papier weiter: „Ein solcher Eingriff in das Eigentum könnte zwar durch Polizei- und Sicherheitsgesetze der Länder gerechtfertigt sein, wenn es darum geht, eine erhebliche, gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben der Flüchtlinge abzuwenden. Eine solche Gefahrenlage haben wir im Moment aber nicht.“ Selbst wenn mit der kälteren Jahreszeit auch der Winter vor der Tür steht, müssten die Länder und Kommunen erst alle anderen Mittel und Möglichkeiten einer geeigneten Unterkunft für Asylsuchende ausschöpfen. „Eine Zwangsbewirtschaftung auf Vorrat, also eine rein vorsorgliche Beschlagnahme von Wohnraum, ist auf diese Weise nicht möglich.“ Für den Staatsrechtler können dies nur „vorübergehende Lösung in Einzelfällen“ darstellen - mit gebührender Entschädigungsleistung. Zudem stünden „vermutlich langwierige Gerichtsverfahren“ zu erwarten.

    Sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft sein, könnte es dann auch zu Enteignungen kommen? Nicht so einfach, erklärt der Jurist im „Spiegel“. Enteignungen wären „(n)icht ohne ein entsprechendes Gesetz“ durchführbar und seien aktuell „nicht (…) verhältnismäßig.“ Papier: „ Eine vorübergehende Beschränkung des Eigentums ist das Maximum dessen, was das Grundgesetz hergibt.“






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    Immobilien - Eigentum Beschlagnahme und Enteignung von Geschäfts- und Wohnräumen… Geht das so einfach? In Berlin werden Gewerbeimmobilien beschlagnahmt, das Land prüft zudem die Zwangsbelegung von Wohnanlagen. Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen ziehen nach und wollen entsprechende Gesetze ändern. Das hängt von engen Voraussetzungen ab.

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