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    Honorarberatung  1287  0 Kommentare Bilanz nach einem Jahr

    Seit 2014 wird die Honorarberatung in Deutschland gesetzlich geregelt. Seitdem darf man sich Honorarberater nur dann nennen, wenn man drei wesentliche Kriterien erfüllt. Erstens darf der Berater nicht auf einen bestimmten Anbieter von Finanzinstrumenten beschränkt sein, sondern muss eine hinreichende Unabhängigkeit gewährleisten. Zweitens muss ein Honorarberater ausschließlich von seinen Kunden vergütet werden. Provisionen anzunehmen ist ihm verboten, es sei denn, dass er sie umgehend an seine Kunden weiterleitet. Schließlich muss er sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Das haben aber bislang relative wenige getan. Gerade einmal 17 Honorarberater sind derzeit registriert.

    Offenbar interessieren sich viele Finanzdienstleiter nicht dafür, diesen offiziellen Status eines Honoraranlageberaters zu erhalten. Zwar hat es sozusagen einen Marketing-Vorteil, sich selbst als gesetzlich zugelassenen Honorarberater bezeichnen zu dürfen. Dem steht aber der hohe aufsichtsrechtliche und administrative Aufwand entgegen.

    Zumal einige Finanzberater ja eine Art Zwitterstellung einnehmen. Das starre Korsett des gesetzlich registrierten Honorarberaters ist vielen zu eng. Sie wollen nicht die Flexibilität verlieren, je nach Sachlage entscheiden zu können, ob sie sich mittels Provisionen oder auf Honorarbasis vergüten lassen möchten. Und so paradox es klingen mag, das ist häufig sogar zum Vorteil des Kunden. Beispielsweise fahren in der Regel weniger vermögende Kunden mit dem herkömmlichen Provisionsmodell besser als mit dem Honorarmodell. Ferner gibt es einen steuerlichen Vorteil für den Kunden. Provisionen schmälern nämlich die zu versteuernde Rendite, Honorare hingegen können nicht generell steuerlich geltend gemacht werden.

    Für den Kunden ist natürlich entscheidend, wie hoch seine Gesamtkostenbelastung unterm Strich ist. Jeder Finanzdienstleister ist heutzutage verpflichtet, alle vereinnahmten Provisionen offen zu kommunizieren. Dies sollte man genau überprüfen und alle Kosten sorgfältig zusammenzählen.

    Einige glauben, dass eine Honorarberatung prinzipiell günstiger und besser sei. Das ist leider nicht so. Immer wieder gibt es Fälle, bei denen Finanzdienstleister maßlos hohe Honorare von ihren Kunden gefordert haben. So mancher Kunde weiß heute, dass er mit dem herkömmlichen Provisionsmodell besser gefahren wäre. Wie überall, gibt es auch hier schwarze Schafe. Und der Anleger muss in jedem Fall – egal, ob sich sein Berater mittels Provisionen oder auf Honorarbasis entlohnen lässt – sehr genau überprüfen, erstens ob die Kosten adäquat sind und zweitens ob die Qualität der Beratung stimmt.

    Woran erkennt man nun einen guten Finanzberater? Erstens daran, dass er von sich aus darauf achtet, die Kosten für seine Kunden so gering wie möglich zu halten. Zweitens orientiert sich ein guter Berater in erster Linie an den Anlagezielen des Kunden und ist kein Verkäufer eines Finanzprodukts beziehungsweise einer Finanzdienstleistung. Ferner ist es ein Qualitätsmerkmal, wenn ein Berater auf eine gute Diversifikation und Risikomanagement-Strategien achtet. Schließlich das aller Wichtigste: ein guter Berater klärt über seine Eigeninteressen auf, er gibt keine Unabhängigkeit vor, wo tatsächlich keine ist. Und das sind alles Kriterien, die für Finanzberater gelten, egal auf welche Weise – ob auf Provisionsbasis oder mittels Honoraren - sie vergütet werden.




    Hannes Peterreins
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    Dr. Hannes Peterreins hat Mathematik und Philosophie studiert und arbeitet seit 1990 in der Finanzbranche, unter anderem als Risikocontroller im Allianz Versicherungskonzern. 1998 hat er eine Vermögensverwaltung in München gegründet. Der Finanzexperte ist durch eine Reihe von Veröffentlichungen in Erscheinung getreten, unter anderem hat die Bücher „Grundsätze soliden Investierens“ und „Fairness und Vertrauen in der Finanzberatung“ geschrieben. Weitere Informationen unter dr-peterreins.de.
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    Verfasst von 2Hannes Peterreins
    Honorarberatung Bilanz nach einem Jahr Seit 2014 wird die Honorarberatung in Deutschland gesetzlich geregelt. Seitdem darf man sich Honorarberater nur dann nennen, wenn man drei wesentliche Kriterien erfüllt. Erstens darf der Berater nicht auf einen bestimmten Anbieter von Finanzinstrumenten beschränkt sein, sondern muss eine hinreichende Unabhängigkeit gewährleisten. Zweitens muss ein Honorarberater ausschließlich von seinen Kunden vergütet werden. Provisionen anzunehmen ist ihm verboten, es sei denn, dass er sie umgehend an seine Kunden weiterleitet. Schließlich muss er sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Das haben aber bislang relative wenige getan. Gerade einmal 17 Honorarberater sind derzeit registriert.