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    DGAP-Adhoc  867  0 Kommentare Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG (deutsch)

    Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG

    Alphaform AG / Schlagwort(e): Delisting

    11.11.2015 16:09

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen

    Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG

    Feldkirchen, den 11.11.2015

    Der Vorstand und der Insolvenzverwalter der Alphaform AG, Dr. Hubert

    Ampferl, haben beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen

    Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General

    Standard), einschließlich der aktuellen Notierung im Prime Standard, zu

    stellen. Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien im

    Freiverkehrshandel der Börsen Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf,

    Berlin/Bremen und Hamburg sollen parallel zum Widerruf der Zulassung der

    Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt

    werden.

    Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Alphaform AG vom

    Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und

    Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands und

    des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des

    Insolvenzverfahrens am 01.10.2015 sowie der Veräußerung wesentlicher

    Geschäftssparten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2015 für die

    Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr.

    Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird dadurch sichergestellt, dass der

    Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll. Gemäß § 55 Abs. 1

    BörsO FWB wird der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard nach drei

    Monaten ab seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung

    wirksam. Die Frist für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung zum

    General Standard beträgt gemäß § 46 Abs. 2 BörsO FWB sechs Monate,

    gerechnet ab Veröffentlichung des Widerrufs durch die

    Börsengeschäftsführung.

    Der Vorstand und der Insolvenzverwalter haben beschlossen, im Sinne des

    Schutzes der Anleger keine Verkürzung der 3-Monatsfrist bzw. 6-Monatsfrist

    zu beantragen.

    Kontakt:

    Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl Thomas Kresser, CFO

    als Insolvenzverwalter der

    Alphaform AG Alphaform AG

    Nymphenburger Str. 5 Kapellenstraße 10

    80335 München 85622 Feldkirchen

    Tel.: +49 89 / 3090586-0 Tel.: +49 89 / 905002-0

    Fax: +49 89 / 3090586-10 Fax: +49 89 / 905002-90

    E-Mail: advo@ra-dr-beck.de E-Mail: tkresser@alphaform.de

    Internet: www.ra-dr-beck.de Internet: www.alphaform.de

    11.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Alphaform AG

    Kapellenstraße 10

    85622 Feldkirchen

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)89 905002 - 0

    Fax: +49 (0)89 905002 - 90

    E-Mail: ir@alphaform.de

    Internet: www.alphaform.de

    ISIN: DE0005487953

    WKN: 548795

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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