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    DGAP-Adhoc  858  0 Kommentare Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG


    Alphaform AG / Schlagwort(e): Delisting

    11.11.2015 16:09

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    Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen
    Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG

    Feldkirchen, den 11.11.2015

    Der Vorstand und der Insolvenzverwalter der Alphaform AG, Dr. Hubert
    Ampferl, haben beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen
    Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General
    Standard), einschließlich der aktuellen Notierung im Prime Standard, zu
    stellen. Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien im
    Freiverkehrshandel der Börsen Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf,
    Berlin/Bremen und Hamburg sollen parallel zum Widerruf der Zulassung der
    Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt
    werden.

    Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Alphaform AG vom
    Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und
    Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands und
    des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des
    Insolvenzverfahrens am 01.10.2015 sowie der Veräußerung wesentlicher
    Geschäftssparten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2015 für die
    Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr.

    Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird dadurch sichergestellt, dass der
    Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll. Gemäß § 55 Abs. 1
    BörsO FWB wird der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard nach drei
    Monaten ab seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung
    wirksam. Die Frist für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung zum
    General Standard beträgt gemäß § 46 Abs. 2 BörsO FWB sechs Monate,
    gerechnet ab Veröffentlichung des Widerrufs durch die
    Börsengeschäftsführung.

    Der Vorstand und der Insolvenzverwalter haben beschlossen, im Sinne des
    Schutzes der Anleger keine Verkürzung der 3-Monatsfrist bzw. 6-Monatsfrist
    zu beantragen.

    Kontakt:

    Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl Thomas Kresser, CFO
    als Insolvenzverwalter der
    Alphaform AG Alphaform AG

    Nymphenburger Str. 5 Kapellenstraße 10
    80335 München 85622 Feldkirchen
    Tel.: +49 89 / 3090586-0 Tel.: +49 89 / 905002-0
    Fax: +49 89 / 3090586-10 Fax: +49 89 / 905002-90
    E-Mail: advo@ra-dr-beck.de E-Mail: tkresser@alphaform.de
    Internet: www.ra-dr-beck.de Internet: www.alphaform.de


    11.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Alphaform AG
    Kapellenstraße 10
    85622 Feldkirchen
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)89 905002 - 0
    Fax: +49 (0)89 905002 - 90
    E-Mail: ir@alphaform.de
    Internet: www.alphaform.de
    ISIN: DE0005487953
    WKN: 548795
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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