Ex-Regierungschef Mappus geht in nächste Instanz gegen Rechtsberater
STUTTGART (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt am Dienstag (14.30) die Schadenersatzansprüche von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) gegen seine früheren Rechtsberater beim EnBW-Milliardendeal . Ihnen wirft Mappus Falschberatung vor. In der ersten Instanz hatte das Landgericht die Klage gegen die Kanzlei Gleiss Lutz als unbegründet abgewiesen.
Der Vertrag sei zwischen dem Land und der Sozietät geschlossen worden und nicht mit Mappus persönlich. Deswegen könne er nicht auf Schadenersatz wegen einer falschen Rechtsberatung klagen, hieß in der Entscheidung des Landgerichts.
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Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens ist der Rückkauf der Anteile am Energiekonzern EnBW. Mappus hatte im Dezember 2010 im Eiltempo am Parlament vorbei einen 45-prozentigen Anteil des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF für 4,67 Milliarden Euro zurückgekauft. Der Staatsgerichtshof bezeichnete das Geschäft später als verfassungswidrig. Mappus wirft Gleiss Lutz vor, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile falsch beraten zu haben. Die Kanzlei betont dagegen, die Juristen hätten vor einer Umgehung des Landtags gewarnt./ols/jug/DP/zb