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     377  0 Kommentare EnWave unterzeichnet mit Agricola Industrial La Lydia SA in Costa Rica einen Gewerbelizenzvertrag mit Gebührenbeteiligung für die Herstellung von Obst- und Käseprodukten und erhält einen Kaufauftrag

    EnWave unterzeichnet mit Agricola Industrial La Lydia SA in Costa Rica einen Gewerbelizenzvertrag mit Gebührenbeteiligung für die Herstellung von Obst- und Käseprodukten und erhält einen Kaufauftrag

     

    Vancouver, B.C., 24. November 2015

    EnWave Corporation (TSX-V:ENW | FWB:E4U) („EnWave“ oder das „Unternehmen“ - http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=293612) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit Agricola Industrial La Lydia SA („La Lydia“) seinen sechzehnten Gewerbelizenzvertrag mit Gebührenbeteiligung unterzeichnet hat. La Lydia, ein Familienunternehmen mit mehr als 70 Jahren Erfahrung in Landwirtschaft und Tierzucht, ist ein international führender Produzent von Ananas der Sorte „Golden Pineapple“ und einer der führenden Hersteller von Molkereiprodukten in Costa Rica. Das Unternehmen bewirtschaftet für den Anbau seiner Produkte rund 700 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen.

     

    La Lydia wird unter Einsatz der von EnWave entwickelten Dehydratisierungstechnologie Radiant Energy Vacuum („REV™“) verschiedene Obst-, Gemüse- und Käseprodukte herstellen und hat sich bereit erklärt, EnWave pro Quartal eine Reihe von produktspezifischen Lizenzgebühren zu bezahlen, die bei jedem einzelnen Produkt zwischen drei und fünf Prozent des Großhandelswertes ausmachen. Mit diesem Lizenzvertrag erwirbt La Lydia die geographischen Exklusivrechte für die Produktverarbeitung in Costa Rica, Nicaragua, Honduras, Panama, El Salvador, der Dominikanischen Republik, Belize und Guatemala. Die Exklusivrechte bleiben bestehen, solange La Lydia die vertraglich vereinbarten Mindestgebühren an EnWave entrichtet.

     

    Neben der Unterzeichnung des Lizenzvertrags hat La Lydia bei EnWave außerdem eine   REV™-Kleinanlage für den gewerblichen Betrieb bestellt („Bestellung“). Mit dieser Betriebsanlage sind die Produktentwicklung und die gewerbliche Produktion im kleinen Maßstab möglich. Die Anlage wird voraussichtlich Anfang 2016 geliefert. Um die laut Lizenzvertrag zugesicherten geographischen und produktspezifischen Exklusivrechte zu erwerben und sich diese auf Dauer zu sichern, muss La Lydia innerhalb eines Jahres ab Instandsetzung der REV™-Kleinanlage für den gewerblichen Betrieb eine weitere REV™-Anlage mit einer Mindestleistung von 100 kW bestellen. Ein zweiter Bestellauftrag für eine REV™ -Anlage mit einer Mindestleistung von 100 kW ist achtzehn Monate nach Inbetriebnahme fällig.  Alle weiteren Bedingungen des Lizenzvertrags und der Bestellung sind vertraulich.

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