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Bettwarenhersteller Sanders: Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am 8. Januar 2016 in Bramsche
DGAP-News: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG / Schlagwort(e): Anleihe
Bettwarenhersteller Sanders: Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am 8.
Januar 2016 in Bramsche
17.12.2015 / 16:51
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bettwarenhersteller Sanders: Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am 8.
Januar 2016 in Bramsche
17.12.2015 / 16:51
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pressemitteilung Bramsche, 17. Dezember 2015
Bettwarenhersteller Sanders: Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am
8. Januar 2016 in Bramsche
Bramsche, 17. Dezember 2015. Die Gebr. Sanders GmbH und Co. KG lädt die
Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe 2013/2018
(WKN: A1X3MD / ISIN: DE000A1X3MD9) zu einer zweiten Gläubigerversammlung am
8. Januar 2016 nach Bramsche ein. Auf dieser Versammlung werden die
Gläubiger um eine ihre Zustimmung zur Änderung der Anleihebestimmungen
gebeten: Die Emittentin beabsichtigt die Anleihebedingungen zu ändern, um
sich Möglichkeiten für eine Reduzierung ihrer Finanzierungskosten sowie für
die Diversifizierung ihrer Finanzierungsoptionen zu eröffnen.
Für eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen ist eine Teilnahme
von mindestens 25% des ausstehenden Nominalvolumens der Anleihe nötig.
Anleihegläubiger, die an der 2. Gläubigerversammlung nicht selbst
teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Alle für eine solche Beauftragung notwendigen Formulare stehen den
Gläubigern ab sofort auf der Website der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG
(www.sanders.eu) Anleihe / Gläubigerversammlung zum Download zur Verfügung.
DISCLAIMER
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der
Gebr. Sanders GmbH und Co. KG dar. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG findet nicht statt und ist
auch nicht beabsichtigt. Dieses Dokument und die darin enthaltenen
Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot
bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, verbreitet werden. Dieses
Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den USA dar.
Wertpapiere dürfen in den USA oder an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von
US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der
derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert) nur nach
vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder
Pressemitteilung Bramsche, 17. Dezember 2015
Bettwarenhersteller Sanders: Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am
8. Januar 2016 in Bramsche
Bramsche, 17. Dezember 2015. Die Gebr. Sanders GmbH und Co. KG lädt die
Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe 2013/2018
(WKN: A1X3MD / ISIN: DE000A1X3MD9) zu einer zweiten Gläubigerversammlung am
8. Januar 2016 nach Bramsche ein. Auf dieser Versammlung werden die
Gläubiger um eine ihre Zustimmung zur Änderung der Anleihebestimmungen
gebeten: Die Emittentin beabsichtigt die Anleihebedingungen zu ändern, um
sich Möglichkeiten für eine Reduzierung ihrer Finanzierungskosten sowie für
die Diversifizierung ihrer Finanzierungsoptionen zu eröffnen.
Für eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen ist eine Teilnahme
von mindestens 25% des ausstehenden Nominalvolumens der Anleihe nötig.
Anleihegläubiger, die an der 2. Gläubigerversammlung nicht selbst
teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Alle für eine solche Beauftragung notwendigen Formulare stehen den
Gläubigern ab sofort auf der Website der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG
(www.sanders.eu) Anleihe / Gläubigerversammlung zum Download zur Verfügung.
DISCLAIMER
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der
Gebr. Sanders GmbH und Co. KG dar. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG findet nicht statt und ist
auch nicht beabsichtigt. Dieses Dokument und die darin enthaltenen
Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot
bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, verbreitet werden. Dieses
Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den USA dar.
Wertpapiere dürfen in den USA oder an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von
US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der
derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert) nur nach
vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder
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