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    DGAP-News  479  0 Kommentare Bettwarenhersteller Sanders: Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am 8. Januar 2016 in Bramsche

    DGAP-News: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG / Schlagwort(e): Anleihe
    Bettwarenhersteller Sanders: Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am 8.
    Januar 2016 in Bramsche

    17.12.2015 / 16:51
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Pressemitteilung Bramsche, 17. Dezember 2015

    Bettwarenhersteller Sanders: Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am
    8. Januar 2016 in Bramsche

    Bramsche, 17. Dezember 2015. Die Gebr. Sanders GmbH und Co. KG lädt die
    Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe 2013/2018
    (WKN: A1X3MD / ISIN: DE000A1X3MD9) zu einer zweiten Gläubigerversammlung am
    8. Januar 2016 nach Bramsche ein. Auf dieser Versammlung werden die
    Gläubiger um eine ihre Zustimmung zur Änderung der Anleihebestimmungen
    gebeten: Die Emittentin beabsichtigt die Anleihebedingungen zu ändern, um
    sich Möglichkeiten für eine Reduzierung ihrer Finanzierungskosten sowie für
    die Diversifizierung ihrer Finanzierungsoptionen zu eröffnen.

    Für eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen ist eine Teilnahme
    von mindestens 25% des ausstehenden Nominalvolumens der Anleihe nötig.
    Anleihegläubiger, die an der 2. Gläubigerversammlung nicht selbst
    teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten
    lassen. Alle für eine solche Beauftragung notwendigen Formulare stehen den
    Gläubigern ab sofort auf der Website der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG
    (www.sanders.eu) Anleihe / Gläubigerversammlung zum Download zur Verfügung.

    DISCLAIMER

    Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
    zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der
    Gebr. Sanders GmbH und Co. KG dar. Ein öffentliches Angebot von
    Wertpapieren der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG findet nicht statt und ist
    auch nicht beabsichtigt. Dieses Dokument und die darin enthaltenen
    Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
    Australien, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot
    bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, verbreitet werden. Dieses
    Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den USA dar.
    Wertpapiere dürfen in den USA oder an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von
    US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der
    derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert) nur nach
    vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder
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