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    DGAP-Adhoc  819  0 Kommentare Marenave Schiffahrts AG: Weitere Wertminderungen - Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG


    Marenave Schiffahrts AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Hauptversammlung

    11.01.2016 20:25

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Der Vorstand der Marenave Schiffahrts AG ("Marenave" oder die
    "Gesellschaft") teilt mit, dass nach dem derzeitigen vorläufigen Stand der
    Konzernabschlusserstellung nach IFRS für das am 31. Dezember 2015 endende
    Geschäftsjahr bei pflichtmäßiger Ermessensausübung angenommen werden muss,
    dass aufgrund des weiterhin deutlich nachlassenden Marktwertniveaus von
    Teilen der betriebenen Flotte, allen voran der vier Schiffe des
    Bulker-Segmentes, ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
    eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).
    Nach heutigem Stand erwartet der Vorstand über die zum 3. Quartal 2015
    berücksichtigten Wertberichtigungen hinaus weitere außerplanmäßige
    Abschreibungen bzw. Inanspruchnahmen der Neubewertungsrücklage in Höhe von
    zusammen ca. USD 12,5 Mio. (IFRS). Aufgrund des sehr frühen Stadiums der
    Abschlusserstellung ist die endgültige Höhe des Konzerngesamtergebnisses
    sowie des Konzerneigenkapitals noch nicht abschließend bestimmbar, es
    erscheint jedoch ein negatives Konzerneigenkapital in der Größenordnung
    zwischen EUR 5 bis EUR 10 Mio. (IFRS) per 31. Dezember 2015 zum heutigen
    Zeitpunkt wahrscheinlich. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass
    auch das Eigenkapital im HGB-Einzelabschluss der Marenave Schiffahrts AG
    zum 31. Dezember 2015 einen negativen Wert aufweisen wird, wobei auch hier
    aufgrund des sehr frühen Stadiums der Abschlusserstellung derzeit noch
    keine genaue quantitative Angabe möglich ist.
    In Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen finanzierenden Banken des
    Marenave-Konzerns erfolgt derzeit die Ausarbeitung eines
    Sanierungsgutachtens nach IDW-S6. Auch befindet sich die Gesellschaft in
    finalen Gesprächen mit dem die acht Produktentanker- und
    Containerschiffsgesellschaften der Gesellschaft finanzierenden
    Bankenkonsortiums über die Verlängerung der in der Sanierungsvereinbarung
    vom 24. April 2013 und ihren Nachträgen vereinbarten Tilgungsstruktur bis
    zum 30. Juni 2016.
    Die Finalisierung des Sanierungsgutachtens wird aufgrund der insoweit
    bestehenden Interdependenzen voraussichtlich erst im zeitlichen
    Zusammenhang mit der Feststellung bzw. Billigung des Einzel- und
    Konzernabschlusses der Gesellschaft möglich sein. Vor dem Hintergrund der
    Verpflichtung zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung zur
    Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG und einer umfassenden Information der
    Aktionäre auf dieser Hauptversammlung wird der Vorstand jedoch darauf
    hinwirken, den Prozess der Erstellung des Sanierungsgutachtens und des
    Einzel- und Konzernabschlusses zu beschleunigen. Die Verlustanzeige
    gegenüber der Hauptversammlung soll sodann aus Kosten- und vor allem
    Zweckmäßigkeitsgründen voraussichtlich in der anstehenden ordentlichen
    Hauptversammlung erfolgen. Der Vorstand wird sich in diesem Fall jedoch
    bemühen, die ordentliche Hauptversammlung sobald als möglich und vor den im
    Finanzkalender der Gesellschaft angekündigten Termin abzuhalten.


    11.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Marenave Schiffahrts AG
    Caffamacherreihe 7
    20355 Hamburg
    Deutschland
    Telefon: 040 / 28 41 93 0
    Fax:
    E-Mail: info@marenave.com
    Internet: www.marenave.com
    ISIN: DE000A0H1GY2
    WKN: A0H1GY
    Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, München;
    Open Market in Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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