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     547  0 Kommentare VW Abgasskandal - Klage gegen Audi, Fuhrpark Verband sieht Wertminderung

    Lahr (ots) - Im Abgasskandal bei VW meldet sich der VMF - Verband
    der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. zu Wort
    mit einer Klage gegen die Audi AG. Der VMF hat nach eigenen Angaben
    die Audi AG verklagt. Hintergrund ist derjenige, dass die Audi AG für
    ihre Vertragshändler ein Subventionspaket geschnürt habe, welches für
    den Verkauf von Gebrauchtwagen durch einen Audi-Vertragshändler eine
    Garantie bis zum 5. Lebensjahr des PKW, kostenlose Servicearbeiten
    für 2 Jahre und eine 0%-Finanzierung vorsieht. Die Kosten dafür
    sollen von der Audi AG getragen werden. Der freie Handel und private
    Verkäufer können auf das Angebot von Audi nicht kostenfrei zugreifen.
    Darin sieht der VMF eine Benachteiligung des freien Handels. "Dies
    wirkt sich auch negativ auf alle Verkäufer von Audi-Gebrauchtwagen
    aus.", heißt es in der Pressemeldung des VMF dazu. Der VMF klagt
    dagegen mit einem Eilantrag wegen eines kartellrechtlichen Verstoßes.

    Der VMF repräsentiert nach eigenen Angaben mit rund 90.000
    Bestands-Fahrzeugen von VW den größten deutschen Kunden des
    VW-Konzerns in Deutschland. Darunter seien auch Fahrzeuge, die
    manipuliert wurden. In einer Pressmitteilung teilt der VMF mit:

    "Die beim Vertragsbeginn kalkulierten Preise werden für alle
    manipulierten Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns in der Regel nicht
    mehr erzielbar sein, denn die möglichen Käufer können Risiken und
    Folgewirkungen der Abgasmanipulation nicht einschätzen.

    Fakt ist, dass Probleme in der Gebrauchtwagenvermarktung der Marke
    Audi und damit wirtschaftliche Schäden entstanden sind und noch
    entstehen werden, weil die Käufer der Neuwagen bewusst getäuscht
    worden sind. "Realisiert sich dieser Schaden erst beim Verkauf des
    Gebrauchtfahrzeuges, muss der Hersteller dafür haften", so Velte. Die
    Trust-Kampagne des Konzerns ist daher also nichts anderes, als eine
    Schadensbegrenzung und -kompensation.

    Nach Angaben des VMF hat deshalb die Audi AG ein Subventionspaket
    geschnürt, um das Preisniveau der eigenen Fahrzeuge zu sichern. Damit
    zeige der VW-Konzern, dass offensichtlich von einer Wertminderung der
    Fahrzeuge ausgegangen wird. "

    VW-Geschädigte sollten eine solche Wertminderung nicht hinnehmen,
    sondern sich von dem Vertrag lösen und den Rücktritt und die
    Anfechtung erklären. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits mehrere tausend
    VW-Geschädigte vertritt, haben Kunden, die ein manipuliertes Fahrzeug
    erworben haben, oft ein Rücktrittsrecht und können das Fahrzeug gegen
    Zahlung des Kaufpreises zurückgeben. Unabhängig davon, ob die
    Nachbesserung Nachteile nach sich ziehen wird, besteht die
    realistische Möglichkeit, dass die Fahrzeuge auch nach der
    Nachbesserung mit einem Makel behaftet sein werden. Der
    Bundesgerichtshof hat bereits für Unfallfahrzeuge entschieden, dass
    diese einem sogenannten merkantilen Minderwert unterliegen. Die
    Fahrzeuge sind dann technisch in einem einwandfreien Zustand, weil
    sie entsprechend repariert wurden, dennoch haftet ihnen der Makel des
    Unfallwagens an. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird für einen
    Unfallwagen weniger bezahlt, als für ein unfallfreies, vergleichbares
    Fahrzeug. Ähnlich könnte es VW-Geschädigten mit ihrem PKW gehen. Ein
    Käufer eines manipulierten Fahrzeugs wird sich immer fragen, ob er
    bereit ist, für ein manipuliertes Fahrzeug genauso viel zu bezahlen,
    wie für ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug und zwar
    unabhängig davon, ob es nachgebessert wurde oder nicht.

    Deshalb können VW-Geschädigten nach Ansicht der Kanzlei sofort vom
    Kaufvertrag zurücktreten. Rechtsanwalt Ralph Sauer dazu: "Wir setzen
    derzeit in zahlreichen Verfahren die Rechte der Geschädigten durch,
    weil viele fürchten, erhebliche Werteinbußen für ihren teuer
    erkauften VW oder Audi hinnehmen zu müssen." Geschädigte werden davor
    gewarnt, die Nachbesserung einfach hinzunehmen, da dadurch Rechte
    verloren gehen können. Betroffene des VW Skandals sollten sich daher
    anwaltlich beraten lassen, bevor es zu spät ist.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
    Einsteinallee 3
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    www.vw-schaden.de



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