EU-Entsenderichtlinie
Sozialdumping, nein Danke! Gleicher Lohn für Osteuropäer - Schonfrist inklusive
Sie schuften in den Fleischereibetrieben, auf dem Bau, dem Gesundheitswesen oder in der Logistikbranche. Die Rede ist von zumeist osteuropäischen Arbeitnehmern, die in den so genannten Hochlohnländern wie Deutschland für Niedrigstlöhnen arbeiten. Dieser Praxis des Sozialdumpings will die EU-Kommission nun zumindest einen kleinen Riegel vorschieben.
Künftig sollen Arbeitnehmer nur noch höchstens zwei Jahre von einem EU-Staat in einen anderen entsandt werden können. Danach sollen sie mit den einheimischen Arbeitnehmern gleichgestellt werden - also den gleichen Lohn erhalten. Dies sieht laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Entsenderichtlinie vor, der in der kommenden Woche offiziell vorgestellt werden soll.
Da könnte der eine oder andere Arbeitgeber verleitet sein, nach zwei Jahren seine Arbeitskräfte einfach auszutauschen. Oder ein Sub-Unternehmer als Arbeitsvermittler einfach ein neues Unternehmen gründen und die Arbeiter „neu“ entsenden. Aber auch hier soll die Reform der EU-Entsenderichtliche greifen, wie die F.A.Z. ausführt: Bereits vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist sollen die entsandten Arbeitnehmer höhere Löhne als bislang erhalten. So soll nicht nur er gesetzlich vorgeschrieben Mindestlohn gezahlt werden, sondern auch die üblichen Zulagen sowie Prämien und andere Sonderzahlungen, die heimische Arbeitnehmer in einer Branche erhalten.
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Mit dem neuerlichen Vorstoß will die EU-Kommission gegen das vermeintliche Sozialdumping durch osteuropäische Arbeitskräfte vorgehen. Die Entsendungen von gering entlohnten osteuropäischen Arbeitnehmern hatte in Hochlohnländern wie Deutschland, Frankreich oder Belgien in den vergangenen Jahren immer wieder heftige Kritik ausgelöst. Allerdings bleibt die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag zur Reform der Entsenderichtlinie hinter der ursprünglichen Ankündigung ihres Präsidenten Jean-Claude Juncker zurück. Ursprüngliches Ziel war, dafür zu sorgen, dass in der EU künftig vom ersten Tag gilt: “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.“