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    DGAP-WpÜG  795  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE0005810055

    Zielgesellschaft: Deutsche Börse Aktiengesellschaft; Bieter: HLDCO123 PLC

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    HLDCO123 PLC

    Ergänzung der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines

    Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des

    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) vom 16. März 2016

    Bieter:

    HLDCO123 PLC

    c/o Hackwood Secretaries Limited

    One Silk Street

    London EC2Y 8HQ

    United Kingdom

    eingetragen in England und Wales mit der Registernummer 10053870

    Zielgesellschaft:

    Deutsche Börse Aktiengesellschaft

    Mergenthalerallee 61

    65760 Eschborn

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

    32232.

    ISIN: DE0005810055

    Am 16. März 2016 hat die HLDCO123 PLC, eine nach dem Recht von England und

    Wales neu gegründete Gesellschaft (TopCo), entschieden, den Aktionären der

    Deutsche Börse Aktiengesellschaft (Deutsche Börse) anzubieten, im Wege

    eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das Übernahmeangebot)

    ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse mit einem

    anteiligen Betrag des Grundkapitals der Deutsche Börse von EUR 1,00 je

    Aktie (ISIN: DE0005810055) (Deutsche Börse-Aktien) zu erwerben. Des

    Weiteren hat TopCo am selben Tag gemäß Regel 2.7 des UK City Code on

    Takeovers and Mergers Code (der UK-Code) die feste Absicht bekanntgemacht,

    ein Angebot zum Erwerb aller ausgegebenen und auszugebenden Aktien an der

    London Stock Exchange Group plc (LSEG) abzugeben, was auf Grundlage einer

    Übernahmevereinbarung (Scheme of Arrangement) erfolgen soll (das Scheme of

    Arrangement). Der Erwerb der Deutsche Börse durch TopCo (im Wege eines

    freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots) und der LSEG (im Wege eines

    Scheme of Arrangement) (gemeinsam der Zusammenschluss) sind wechselseitig

    bedingt in dem Sinne, dass die TopCo mit Vollzug des Zusammenschlusses zur

    Holdinggesellschaft der durch den Zusammenschluss der Deutsche Börse und

    der LSEG entstehenden Unternehmensgruppe (das Kombinierte Unternehmen)

    wird.

    In Ergänzung der am 16. März 2016 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29

    Abs. 1, 34 WpÜG erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe

    eines Übernahmeangebots teilt die TopCo mit, dass das Übernahmeangebot

    unter den im Internet unter www.mergerdocuments-db-lseg.com auch in

    deutscher Sprache veröffentlichten Vollzugsbedingungen stehen wird. Von

    diesen Vollzugsbedingungen kann ohne Zustimmung des UK Panel on Takeovers

    and Mergers nicht abgewichen werden. Ein wirksamer Verzicht auf die bzw.

    Änderung der jeweiligen Vollzugsbedingung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

    und 4 WpÜG bleibt hiervon jedoch unberührt.

    Das Übernahmeangebot wird im Wege eines Tauschangebots erfolgen. Als

    Gegenleistung für die zum Umtausch eingereichten Deutsche Börse-Aktien sind

    die Aktionäre der Deutsche Börse berechtigt, für je eine Deutsche

    Börse-Aktie eine neue Aktie der TopCo (TopCo-Aktie) zu erhalten.

    Klarstellend teilt die TopCo mit, dass die TopCo-Aktien zum Zeitpunkt der

    Abwicklung des Übernahmeangebots zum Handel an den regulierten Märkten der

    Frankfurter Wertpapierbörse und der Londoner Börse zugelassen werden.

    Wichtige Information:

    Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder Verkauf

    noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch oder

    Verkauf von Aktien. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche

    Übernahmeangebot der TopCo an die Aktionäre der Deutsche Börse betreffende

    Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage

    mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Deutsche Börse wird dringend

    empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit

    dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald

    diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten

    werden.

    Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie

    gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden

    Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein

    Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen

    dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

    Die TopCo-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S.

    Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer

    Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

    Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die

    TopCo-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie

    anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen

    Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein

    öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die TopCo-Aktien nach der

    Einschätzung der TopCo gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von

    1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen werden

    dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam dieses Übernahmeangebot

    angenommen hat, anstatt der ihm ansonsten zustehenden Anzahl an

    TopCo-Aktien den Nettoerlös aus der Veräußerung der entsprechenden

    TopCo-Aktien.

    Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

    deutscher Marktpraxis erfolgt, können TopCo oder für sie tätige Broker

    außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf

    der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Deutsche Börse-Aktien erwerben

    bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in

    gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-

    oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Deutsche Börse-Aktien

    gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder

    außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle

    Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach

    dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen

    Rechtsordnung erforderlich ist.

    Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um

    'zukunftsgerichtete Aussagen' handelt oder die als solche betrachtet werden

    könnten. 'Zukunftsgerichtete Aussagen' sind naturgemäß vorausblickend und

    basieren nicht auf historischen Fakten, sondern vielmehr auf aktuellen

    Erwartungen und Prognosen der Geschäftsleitung der Deutsche Börse und LSEG

    im Hinblick auf zukünftige Ereignisse und unterliegen damit Risiken und

    Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse

    erheblich von denjenigen abweichen, die durch die zukunftsgerichtete

    Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Häufig, jedoch nicht

    immer, können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von

    zukunftsgerichteten Wörtern wie 'plant', 'erwartet' oder 'erwartet nicht',

    'wird erwartet', 'unterliegt', 'budgetiert', 'eingeplant', 'einschätzen',

    'sagt voraus', 'beabsichtigt', 'antizipiert' oder 'antizipiert nicht' oder

    'glaubt' bzw. an Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an Aussagen

    erkannt werden, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse

    eintreffen 'könnten', 'sollten', 'würden' oder 'werden'. Obwohl Deutsche

    Börse und LSEG glauben, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen

    reflektierten Erwartungen angemessen sind, können Deutsche Börse und LSEG

    nicht zusichern, dass die Erwartungen sich als richtig erweisen. Aufgrund

    ihrer Art beinhalten zukunftsgerichtete Aussagen Risiken und

    Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse und Umstände beziehen, die in

    der Zukunft liegen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, auf Grund derer die

    tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen können, die

    durch die zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert

    wurden.

    16. März 2016

    HLDCO123 PLC

    Der Verwaltungsrat

    Ende der WpÜG-Meldung

    Ende der WpÜG-Meldung

    16.03.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart; Terminbörse

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