VW - Bonusaffäre
Wider geltendes Recht - Auszahlungsstopp für VW-Boni gefordert
Der Corporate-Governance-Experte Christian Strenger fordert von Volkswagen, die Diskussion um die Boni für Vorstände wegen des ungeklärten Abgasaffäre mit einem vorläufigen Auszahlungsstopp zu beenden. „Versucht man einen konstruktiven Ansatz, dann kann dieser bei der Ungewissheit über Ausmaß und Dauer der Malaise doch nur in der völligen Aussetzung sämtlicher Bonizahlungen bis zu einer endgültigen Klärung aller relevanten Details der Abgasbetrügereien liegen“, schreibt das Gründungsmitglied der deutschen Corporate-Governance-Kommission in einem Beitrag für die „WirtschaftsWoche“.
Wider geltendes Recht - Schadenersatzansprüche drohen
Seinen Vorschlag begründet Sprenger mit rechtlichen Risiken für alle Beteiligten. „Ein Beschluss des Aufsichtsrates, trotz schlecht erfüllter, aber geltender Verträge erkleckliche Millionenboni zu gewähren, dürfte geltendem Recht widersprechen und Schadensersatzansprüche gegen die Aufsichtsräte auslösen“, so Sprenger im Wirtschaftsblatt. „Das gilt auch für Ansprüche gegenüber möglicherweise nicht direkt zuständigen Vorstandsmitgliedern, da hier das Prinzip der Gesamtverantwortung des Vorstandes zu beachten ist.“
Nachhaltigkeit von Managemententscheidungen
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Sprenger beruft sich auf die gesetzliche Vorschrift, dass Boni-Zahlungen sich an der Nachhaltigkeit von Managemententscheidungen ausrichten müssen, die aufgrund der drohenden Strafzahlungen und Konsequenzen für VW derzeit aber nicht beurteilt werden kann. „Der bereits 2009 wesentlich verschärfte Paragraf 87 des Aktiengesetzes verpflichtet – auch jüngst durch den Bundesgerichtshof bestätigt – die Aufsichtsräte ohne Wenn und Aber dazu, die Bezüge des Vorstands in einem angemessenen Verhältnis zur Lage des Unternehmens festzusetzen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten“, schreibt der Corporate-Governance-Experte in der „WirtschaftsWoche“. Dass den VW-Vorständen ein vorläufiger Verzicht auf die Boni zuzumuten ist, steht für Sprenger außer Frage: „Angesichts von Fixgehältern und Aufwandsersatz von locker über einer Million Euro pro Jahr: durchaus!“