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    DGAP-Adhoc  586  0 Kommentare Manz AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht in Höhe von 43 % des Grundkapitals


    Manz AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

    20.04.2016 20:18

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Reutlingen, 20. April 2016 - Der Vorstand der Manz AG, Reutlingen, (ISIN:
    DE000A0JQ5U3) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von
    2.323.224 neuen Aktien (entspricht rund 43 % des Grundkapitals) im Rahmen
    einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital unter Gewährung des
    Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft
    soll durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 von EUR
    5.420.864 um EUR 2.323.224 auf EUR 7.744.088 gegen Bareinlagen erhöht
    werden. Die neuen Aktien (Stammaktien) werden den Aktionären der
    Gesellschaft in der Zeit vom 25. April 2016 bis zum 19. Mai 2016 (jeweils
    einschließlich) zum Bezug angeboten. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von
    7 : 3 können auf jeweils sieben alte Aktien der Gesellschaft drei neue
    Aktien bezogen werden. Der Bezugspreis je bezogener neuer Aktie beträgt EUR
    34,74.

    Die Shanghai Electric Germany Holding GmbH, eine deutsche
    Tochtergesellschaft der Shanghai Electric Group Co., Ltd. (Shanghai/VR
    China), hat sich verpflichtet, die von den Aktionären nicht bezogenen neuen
    Aktien zum Bezugspreis zu übernehmen. Ferner werden die Aktionäre Dieter
    Manz und Ulrike Manz, die derzeit in Höhe von 35,2 % bzw. 3,8 % an der
    Gesellschaft beteiligt sind, die auf sie entfallenden Bezugsrechte zum
    Bezug von insgesamt 906.662 neuen Aktien nicht ausüben, sondern auf die
    Shanghai Electric Germany Holding GmbH übertragen, die sich zur Ausübung
    dieser Bezugsrechte verpflichtet hat. Die Verpflichtungen der Shanghai
    Electric Germany Holding GmbH stehen unter mehreren Bedingungen,
    insbesondere der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in China sowie der
    Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen in China.

    Der Erlös der Kapitalerhöhung soll zur Rückführung von Krediten der
    deutschen Kreditgeber der Gesellschaft, zur Deckung der im Rahmen der
    Restrukturierung im Geschäftsjahr 2016 liquiditätswirksamen Kosten, für
    eine möglicherweise erforderliche Rückführung eines Projektdarlehens, zur
    Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten und des Umlaufvermögens
    sowie für allgemeine Unternehmenszwecke der Manz-Gruppe verwendet werden.

    Der Wertpapierprospekt der Manz AG wird nach Billigung durch die
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