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    Heta Asset Resolution AG  662  0 Kommentare Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015



    Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG

    Klagenfurt am Wörthersee (pta042/27.04.2016/16:40) - Die HETA ASSET RESOLUTION AG (kurz "Heta") teilt mit, dass der auf Basis UGB/BWG und unter Anwendung der sogenannten Gone Concern-Bewertungsprämisse erstellte Jahresabschluss (Einzelabschluss) für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag von EUR -492 Mio. (2014: EUR -7,9 Mrd.) ausweist, welcher im Wesentlichen durch die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 3. Juli 2015 verfügte Aufhebung des Bundesgesetzes über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HaaSanG) und der Wiedererfassung von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,8 Mrd. begründet ist. Die kapitalmäßige Unterdeckung (negatives Eigenkapital) beträgt EUR -7,5 Mrd. (2014: EUR -7,0 Mrd.). Das Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank beträgt zum 31. Dezember 2015 EUR 4,3 Mrd.

    Der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellte Konzernabschluss weist für 2015 ein negatives Ergebnis nach Steuern und Minderheiten von EUR -496 Mio. (2014: EUR -7.4 Mrd.) aus. Dieses ist wiederum maßgeblich durch die negativen bilanziellen Effekte aus der Aufhebung des HaaSanG bedingt. Das negative Konzerneigenkapital (ohne Minderheiten) beträgt EUR -5,7 Mrd. (2014: EUR -5,2 Mrd.).

    Bei der Heta handelt es sich um eine Abbaugesellschaft deren Unternehmensziel in der Verwertung ihrer Vermögenswerte über einen 5-jährigen Zeitraum besteht. Für 2015 wurden diese Ziele gegenüber dem Plan übererfüllt. Auf Konzernebene konnten die Forderungen gegenüber Kunden und Kreditinstituten vor Risikovorsorgen auf EUR 10,2 Mrd. (2014: EUR 12,7 Mrd.) reduziert und die Barreserve auf EUR 4,3 Mrd. (2014: EUR 2,4 Mrd.) erhöht werden. Der Abbau erfolgte zu deutlich geringeren Kosten als 2014. Die Personalaufwendungen reduzierten sich auf EUR -83 Mio. (2014: EUR -100 Mio.). Die Verwaltungsaufwendungen konnten trotz der hohen Rechtskosten infolge laufender Verfahren auf EUR -118 Mio. (2014: EUR -156 Mio.) gesenkt werden.

    Die Heta unterliegt seit dem 1. März 2015 einem von der Finanzmarktaufsichtsbehörde in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde (FMA) erlassenen Zahlungsmoratorium für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) (Mandatsbescheid I). Mit dem am 10. April 2016 ergangenen weiteren Mandatsbescheid (Mandatsbescheid II), hat die FMA folgende Abwicklungsmaßnahmen nach BaSAG angewendet: Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente, Instrument der Gläubigerbeteiligung, Änderung von Zinssätzen, Änderung von Fälligkeiten, Löschung von mit den Anteilen und Eigentumstiteln verbundenen Rechten, Übernahme der Kontrolle und Ausübung der mit den Anteilen und Eigentumsrechten verbundenen Verwaltungsrechte. Da es sich bei der Herabsetzung des hiervon betroffenen Eigen- und Fremdkapitals um ein wertbegründendes Ereignis des Geschäftsjahres 2016 handelt, waren diese Effekte nicht in dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 zu berücksichtigen. Die aus dem Bescheid resultierenden Effekte werden zeitnah auf der Homepage des Unternehmens dargestellt und in dem zu veröffentlichenden Konzernzwischenabschluss der Heta zum 30. Juni 2016 Berücksichtigung finden.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Heta Asset Resolution AG Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015 Die HETA ASSET RESOLUTION AG (kurz "Heta") teilt mit, dass der auf Basis UGB/BWG und unter Anwendung der sogenannten Gone Concern-Bewertungsprämisse erstellte Jahresabschluss (Einzelabschluss) für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag von …