E-Zigarette
Neues Tabakgesetz bedroht mittelständischen Fachhandel / BfTG begrüßt Regulierung grundsätzlich - Viele Unklarheiten bleiben - Britische Ärzte empfehlen Umstieg auf E-Zigaretten
Berlin (ots) - Am 20. Mai 2016 wird das neue Tabakerzeugnis-Gesetz
in Kraft treten. Damit wird auch in Deutschland die EU-Richtlinie
2014/40/EU umgesetzt, die eine europaweite Harmonisierung der
Regulierung von Tabakerzeugnissen zum Ziel hat, u.a. "Schock-Fotos"
auf Verpackungen. Die Richtlinie schließt aber auch zum ersten Mal
die E-Zigarette ein. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG)
begrüßt die anstehende gesetzliche Regulierung des Genussmittels
E-Zigarette, insbesondere auch das durch das novellierte
Jugendschutzgesetz in Kraft getretene Abgabeverbot an Minderjährige.
Der Branchenverband kritisiert jedoch die "unverhältnismäßigen
Einschränkungen im Handel und Vertrieb" sowie die "quasi
Gleichstellung" von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten.
Die EU definiert in ihrer Tabakrichtlinie (TPD) "Tabak zum oralen
Gebrauch" als Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak
bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats
oder einer Kombination dieser Formen. "Hierunter fallen die
verdampfenden Liquids der E-Zigarette jedoch nicht", sagt Dustin
Dahlmann, BfTG-Vorsitzender. Bei der E-Zigarette werde nichts
verbrannt. "Außerdem verzeichnet die E-Zigarette ein inzwischen
mehrfach bestätigtes, deutlich geringeres Gesundheitsrisiko als die
Tabakzigarette", so Dahlmann weiter.
Zuletzt hatte ein Report des renommierten Royal College of
Physicians für Aufsehen gesorgt. Die britische Ärzteorganisation
untersuchte die Wirkung von E-Zigaretten und kam zu einem viel
beachteten Ergebnis: "E-Zigaretten bieten die Chance, die Schäden des
Rauchens für die Gesellschaft radikal zu reduzieren. Diese
Gelegenheit sollte man nutzen." Die E-Zigarette sei zwar nicht
unbedenklich, doch die Folgen eines Langzeitkonsums dürften kaum fünf
Prozent jener Schäden erreichen, die das Rauchen von Tabak mit sich
bringe.
Tabakkonzerne profitieren von Regulierung
Neben der "unverhältnismäßigen Gleichstellung" von Tabakzigaretten
und E-Zigaretten kritisiert der BfTG am vorliegenden Gesetzentwurf,
dass die besondere Branchen- und Markstruktur bei der E-Zigarette
nicht berücksichtigt werde. "Die überwiegende Mehrheit der Händler
und Hersteller sind kleine, mittelständische Unternehmen", betont
Dahlmann. Die Fachgeschäfte leisteten einen hohen Beratungsaufwand,
mit einem Schwerpunkt im Online-Handel. Sie seien jedoch nicht in der
Lage, Regulierungen in kurzer Zeit (von "0 auf 100") umzusetzen,
zumal Vorgaben wie die Altersüberprüfung noch nicht im Detail geklärt
sind. "Eine zusätzliche Altersprüfung vor dem Betreten des
in Kraft treten. Damit wird auch in Deutschland die EU-Richtlinie
2014/40/EU umgesetzt, die eine europaweite Harmonisierung der
Regulierung von Tabakerzeugnissen zum Ziel hat, u.a. "Schock-Fotos"
auf Verpackungen. Die Richtlinie schließt aber auch zum ersten Mal
die E-Zigarette ein. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG)
begrüßt die anstehende gesetzliche Regulierung des Genussmittels
E-Zigarette, insbesondere auch das durch das novellierte
Jugendschutzgesetz in Kraft getretene Abgabeverbot an Minderjährige.
Der Branchenverband kritisiert jedoch die "unverhältnismäßigen
Einschränkungen im Handel und Vertrieb" sowie die "quasi
Gleichstellung" von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten.
Die EU definiert in ihrer Tabakrichtlinie (TPD) "Tabak zum oralen
Gebrauch" als Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak
bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats
oder einer Kombination dieser Formen. "Hierunter fallen die
verdampfenden Liquids der E-Zigarette jedoch nicht", sagt Dustin
Dahlmann, BfTG-Vorsitzender. Bei der E-Zigarette werde nichts
verbrannt. "Außerdem verzeichnet die E-Zigarette ein inzwischen
mehrfach bestätigtes, deutlich geringeres Gesundheitsrisiko als die
Tabakzigarette", so Dahlmann weiter.
Zuletzt hatte ein Report des renommierten Royal College of
Physicians für Aufsehen gesorgt. Die britische Ärzteorganisation
untersuchte die Wirkung von E-Zigaretten und kam zu einem viel
beachteten Ergebnis: "E-Zigaretten bieten die Chance, die Schäden des
Rauchens für die Gesellschaft radikal zu reduzieren. Diese
Gelegenheit sollte man nutzen." Die E-Zigarette sei zwar nicht
unbedenklich, doch die Folgen eines Langzeitkonsums dürften kaum fünf
Prozent jener Schäden erreichen, die das Rauchen von Tabak mit sich
bringe.
Tabakkonzerne profitieren von Regulierung
Neben der "unverhältnismäßigen Gleichstellung" von Tabakzigaretten
und E-Zigaretten kritisiert der BfTG am vorliegenden Gesetzentwurf,
dass die besondere Branchen- und Markstruktur bei der E-Zigarette
nicht berücksichtigt werde. "Die überwiegende Mehrheit der Händler
und Hersteller sind kleine, mittelständische Unternehmen", betont
Dahlmann. Die Fachgeschäfte leisteten einen hohen Beratungsaufwand,
mit einem Schwerpunkt im Online-Handel. Sie seien jedoch nicht in der
Lage, Regulierungen in kurzer Zeit (von "0 auf 100") umzusetzen,
zumal Vorgaben wie die Altersüberprüfung noch nicht im Detail geklärt
sind. "Eine zusätzliche Altersprüfung vor dem Betreten des