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    E-Zigarette  540  0 Kommentare Neues Tabakgesetz bedroht mittelständischen Fachhandel / BfTG begrüßt Regulierung grundsätzlich - Viele Unklarheiten bleiben - Britische Ärzte empfehlen Umstieg auf E-Zigaretten

    Berlin (ots) - Am 20. Mai 2016 wird das neue Tabakerzeugnis-Gesetz
    in Kraft treten. Damit wird auch in Deutschland die EU-Richtlinie
    2014/40/EU umgesetzt, die eine europaweite Harmonisierung der
    Regulierung von Tabakerzeugnissen zum Ziel hat, u.a. "Schock-Fotos"
    auf Verpackungen. Die Richtlinie schließt aber auch zum ersten Mal
    die E-Zigarette ein. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG)
    begrüßt die anstehende gesetzliche Regulierung des Genussmittels
    E-Zigarette, insbesondere auch das durch das novellierte
    Jugendschutzgesetz in Kraft getretene Abgabeverbot an Minderjährige.
    Der Branchenverband kritisiert jedoch die "unverhältnismäßigen
    Einschränkungen im Handel und Vertrieb" sowie die "quasi
    Gleichstellung" von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten.

    Die EU definiert in ihrer Tabakrichtlinie (TPD) "Tabak zum oralen
    Gebrauch" als Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak
    bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats
    oder einer Kombination dieser Formen. "Hierunter fallen die
    verdampfenden Liquids der E-Zigarette jedoch nicht", sagt Dustin
    Dahlmann, BfTG-Vorsitzender. Bei der E-Zigarette werde nichts
    verbrannt. "Außerdem verzeichnet die E-Zigarette ein inzwischen
    mehrfach bestätigtes, deutlich geringeres Gesundheitsrisiko als die
    Tabakzigarette", so Dahlmann weiter.

    Zuletzt hatte ein Report des renommierten Royal College of
    Physicians für Aufsehen gesorgt. Die britische Ärzteorganisation
    untersuchte die Wirkung von E-Zigaretten und kam zu einem viel
    beachteten Ergebnis: "E-Zigaretten bieten die Chance, die Schäden des
    Rauchens für die Gesellschaft radikal zu reduzieren. Diese
    Gelegenheit sollte man nutzen." Die E-Zigarette sei zwar nicht
    unbedenklich, doch die Folgen eines Langzeitkonsums dürften kaum fünf
    Prozent jener Schäden erreichen, die das Rauchen von Tabak mit sich
    bringe.

    Tabakkonzerne profitieren von Regulierung

    Neben der "unverhältnismäßigen Gleichstellung" von Tabakzigaretten
    und E-Zigaretten kritisiert der BfTG am vorliegenden Gesetzentwurf,
    dass die besondere Branchen- und Markstruktur bei der E-Zigarette
    nicht berücksichtigt werde. "Die überwiegende Mehrheit der Händler
    und Hersteller sind kleine, mittelständische Unternehmen", betont
    Dahlmann. Die Fachgeschäfte leisteten einen hohen Beratungsaufwand,
    mit einem Schwerpunkt im Online-Handel. Sie seien jedoch nicht in der
    Lage, Regulierungen in kurzer Zeit (von "0 auf 100") umzusetzen,
    zumal Vorgaben wie die Altersüberprüfung noch nicht im Detail geklärt
    sind. "Eine zusätzliche Altersprüfung vor dem Betreten des
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