PTA-PVR
Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 27a i.V.m. § 26 Abs. 1 WpHG - Seite 3
4. Herr Wilhelm K. T. Zours bzw. die DELPHI Unternehmensberatung AG streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an (insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik). Eine Dividendenpolitik bei Biofrontera AG gibt es mangels verteilungsfähiger Bilanzgewinne nicht und eine wesentlich höhere Fremdfinanzierung dürfte aufgrund des Risikoprofils der Gesellschaft kaum zu erreichen sein; eine maßvoll höhere Fremdfinanzierung wäre u. E. für die Aktionäre vorteilhaft, damit deren Verwässerung bei Nichtteilnahme an zukünftigen Kapitalerhöhungen eng begrenzt bleibt.
B. Hinsichtlich der Herkunft der Mittel für den Erwerb der Stimmrechte an der Biofrontera AG teilen wir Ihnen mit, dass die Deutsche Balaton AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG jeweils Eigenmittel für den Erwerb der von ihnen jeweils unmittelbar an der Biofrontera AG erworbenen Stimmrechte, die gemäß § 22 WpHG Herrn Wilhelm K. T. Zours und der DELPHI Unternehmensberatung AG zugerechnet werden, eingesetzt haben. Die entsprechenden Eigenmittel wurden teilweise aus bestehenden allgemeinen Kreditvereinbarungen generiert. Die DELPHI Unternehmensberatung AG hat ebenfalls Eigenmittel für den Erwerb der von ihr erworbenen Aktien eingesetzt. Herr Wilhelm K. T. Zours hat selbst keine Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgewendet; ihm werden alle Stimmrechte an der Biofrontera AG lediglich zugerechnet.
(Ende)
Aussender: Biofrontera AG
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Land: Deutschland
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ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20160525029 ]