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    DGAP-Adhoc  590  0 Kommentare Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu stellen


    Vtion Wireless Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    02.06.2016 17:52

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Ad-Hoc-Mitteilung

    Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel
    vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu
    stellen

    Frankfurt, 2. Juni 2016. Die Aktien der Vtion Wireless Technology AG
    (Segment Prime Standard, ISIN: DE000CHEN993, WKN: CHEN) sind derzeit zum
    Wertpapierhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und
    gleichzeitig im Untersegment des Regulierten Marktes mit zusätzlichen
    Pflichten zugelassen, die sich aus der Einbeziehung ergeben (Prime
    Standard).

    Heute hat der Vorstand der Vtion Wireless Technology AG mit Zustimmung des
    Aufsichtsrats entschieden, den Widerruf der Zulassung zum Prime Standard zu
    beantragen. Die Zulassung der Aktien der Vtion Wireless Technology AG zum
    Regulierten Markt (General Standard) soll davon zunächst unberührt
    bleiben.

    Der Widerruf der Zulassung wird innerhalb von drei Monaten nach der
    Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung im Internet (www.deutsche-
    boerse.com) durch die Geschäftsführung der Deutschen Börse wirksam.


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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

    Kirchhoff Consult AG
    Andreas Friedemann, tel.: +49 40 60 91 86 50,
    andreas.friedemann@kirchhoff.de
    oder besuchen Sie unsere Website auf: www.vtion.de

    Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen

    Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete
    Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben;
    sie beruhen stattdessen auf Vtions derzeitigen Ansichten und Erwartungen
    und die diesen zugrundeliegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft
    liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß
    zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser
    Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der
    Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu
    erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen
    führen. Vtion übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten
    Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich
    deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird.

    02.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Vtion Wireless Technology AG
    Westhafenplatz 1 (Westfalen Tower)
    60327 Frankfurt
    Deutschland
    Telefon: +49 69 710 456 245
    Fax: +49 69 710 456 248
    E-Mail: ir@vtion.de,Janina.schumann@kirchhoff.de
    Internet: www.vtion.de
    ISIN: DE000CHEN993
    WKN: CHEN99
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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