Abgasskandal
Schlechte Karten für Audi-Fahrer
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Trotz Abgas-Schummelsoftware wird ein Audi -Käufer seinen Wagen wohl nicht zurückgeben können. Das Düsseldorfer Landgericht beschied dem Kläger am Dienstag wenig Aussichten auf Erfolg. Er habe dem Verkäufer keine Frist gesetzt, um den Mangel zu beheben, sagte Richter Joachim Matz. Außerdem sei auch fraglich, ob ein so schwerer Mangel vorliege, dass eine Rückgabe gerechtfertigt sei. Schließlich könne er seinen Wagen praktisch ohne Einschränkungen nutzen. Zudem liege keine arglistige Täuschung vor: Es sei nicht erkennbar, dass der Händler, der ihm den Wagen vor vier Jahren verkauft habe, von den Manipulationen des Herstellers wusste (Az.: 6 O 413/15)./fc/DP/fbr
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