KTG Agrar
Alarmstufe ROT!
Liebe Leser,
in den letzten vier Wochen haben sich mehr als 70 Prozent des Börsenwertes des KTG Agrar in Wohlgefallen aufgelöst. Die eigentlich für den 30. Juni anberaumte Hauptversammlung wurde kurzfristig verschoben, und zwar auf den 26. August. Bekanntlich war bereits am 6. Juni die Zinszahlung auf eine Anleihe fällig gewesen. Am Fälligkeitsdatum gab das Unternehmen jedoch eine Erklärung heraus, in der es hieß, dass man die Zahlung „in den kommenden 14 Tagen“ leisten werde. Doch auch bis zum 20. Juni war noch nichts geschehen. Wiederum ganz kurzfristig, und zwar einen Tag vor Ablauf dieser Frist, ließ KTG Agrar verlauten, „dass die Zinszahlung in der prospektierten Nachfrist und vor der geplanten Hauptversammlung erfolgen wird.“ Was sollen die Gläubiger davon halten? „Prospektierte Nachfrist“ meint hier 30 Tage, also den 6. Juli. Es sieht ganz danach aus, als ob die Zahlungsunfähigkeit der Grund für das Verschieben der Hauptversammlung gewesen ist. Angesichts dieser Gemengelage dürfte es niemanden mehr überraschen, sollte die KTG Agrar in Kürze Insolvenz anmelden müssen.
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Herzliche Grüße
Ihr Robert Sasse