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    SolarWorld  472  0 Kommentare
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    Cleverer Schachzug?

    Lieber Leser,

    das Szenario zeichnete sich seit Wochen ab. Nun ist der Worst Case für SolarWorld eingetreten. Ein US-Gericht hat entschieden, dass der Bonner Solarkonzern 800 Mio. US-Dollar Schadensersatz an den amerikanischen Siliziumhersteller Hemlock zahlen muss. So viel Geld hat SolarWorld nicht annähernd auf der hohen Kante. Droht nun der Untergang? Müssen Sie aus dieser Aktie sofort raus?

    Börse zeigt keine Angst

    Die zweite Frage können Sie sich nach einem Blick auf den Aktienchart selbst beantworten. Nachdem das Urteil am Mittwoch bekannt wurde, schoss der Aktienkurs von 5,00 auf 5,75 Euro nach oben. Am Donnerstag gab der Titel dann zwar wieder einige Prozentpunkte nach. Aber an der Reaktion können Sie dennoch erkennen, dass der Markt nicht von einer unmittelbaren Bedrohung ausgeht.

    Unternehmen hat im Vorfeld Überzeugungsarbeit geleistet

    Das Unternehmen hat meiner Meinung nach im Vorfeld der Entscheidung auch ausreichend Überzeugungsarbeit geleistet. Man hat zum Beispiel klar kommuniziert, dass man ein negatives Urteil in erster Instanz anfechten werde. Die Rechtsgültigkeit ist damit noch lange nicht gegeben. Wörtlich heißt es seitens des Unternehmens dazu: „Die SolarWorld AG rechnet in diesem Verfahren in der zweiten Instanz mit einer Dauer von rund einem Jahr.“

    Urteil in Deutschland nicht vollstreckbar?

    Darüber hinaus ist SolarWorld nach Beratung mit seinen Anwälten der Überzeugung, dass diese Schadensersatzforderung nicht dem gültigen deutschen Recht bzw. EU-Recht entspricht und dadurch nicht vollstreckbar ist. Dazu äußert sich der Vorstand wie folgt: „Nach gefestigter Auffassung in der Rechtsprechung gilt das EU-Kartellrecht als wesentlicher Grundsatz der deutschen Rechtsordnung. Darüber hinaus hat sich der amerikanische Einzelrichter mit der Anwendbarkeit des EU-Kartellrechts ausdrücklich nicht beschäftigt und explizit darauf hingewiesen, dass dieser Aspekt im weiteren Prozessverlauf vor anderen Gerichten zu überprüfen sein wird. Daher ist die SolarWorld AG davon überzeugt, dass ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann. Die Risikoeinschätzung der SolarWorld AG hat sich somit nicht geändert.“

    Keine Rückstellungen geplant

    SolarWorld wird deshalb keine Rückstellungen bilden. Und bis auf Weiteres wird SolarWorld auch keine 800 Mio. US-Dollar an irgendwen überweisen. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass Hemlock mit einer Anzahlung von 100 Mio. US-Dollar auf den strittigen Liefervertrag bereits ausreichend entschädigt wurde.

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    Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

    Herzliche Grüße

    Ihr Robert Sasse


    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    SolarWorld Cleverer Schachzug? Lieber Leser, das Szenario zeichnete sich seit Wochen ab. Nun ist der Worst Case für SolarWorld eingetreten. Ein US-Gericht hat entschieden, dass der Bonner Solarkonzern 800 Mio. US-Dollar Schadensersatz an den amerikanischen Siliziumhersteller …