SolarWorld
Cleverer Schachzug?
Lieber Leser,
das Szenario zeichnete sich seit Wochen ab. Nun ist der Worst Case für SolarWorld eingetreten. Ein US-Gericht hat entschieden, dass der Bonner Solarkonzern 800 Mio. US-Dollar Schadensersatz an den amerikanischen Siliziumhersteller Hemlock zahlen muss. So viel Geld hat SolarWorld nicht annähernd auf der hohen Kante. Droht nun der Untergang? Müssen Sie aus dieser Aktie sofort raus?
Börse zeigt keine Angst
Die zweite Frage können Sie sich nach einem Blick auf den Aktienchart selbst beantworten. Nachdem das Urteil am Mittwoch bekannt wurde, schoss der Aktienkurs von 5,00 auf 5,75 Euro nach oben. Am Donnerstag gab der Titel dann zwar wieder einige Prozentpunkte nach. Aber an der Reaktion können Sie dennoch erkennen, dass der Markt nicht von einer unmittelbaren Bedrohung ausgeht.
Unternehmen hat im Vorfeld Überzeugungsarbeit geleistet
Das Unternehmen hat meiner Meinung nach im Vorfeld der Entscheidung auch ausreichend Überzeugungsarbeit geleistet. Man hat zum Beispiel klar kommuniziert, dass man ein negatives Urteil in erster Instanz anfechten werde. Die Rechtsgültigkeit ist damit noch lange nicht gegeben. Wörtlich heißt es seitens des Unternehmens dazu: „Die SolarWorld AG rechnet in diesem Verfahren in der zweiten Instanz mit einer Dauer von rund einem Jahr.“
Urteil in Deutschland nicht vollstreckbar?
Darüber hinaus ist SolarWorld nach Beratung mit seinen Anwälten der Überzeugung, dass diese Schadensersatzforderung nicht dem gültigen deutschen Recht bzw. EU-Recht entspricht und dadurch nicht vollstreckbar ist. Dazu äußert sich der Vorstand wie folgt: „Nach gefestigter Auffassung in der Rechtsprechung gilt das EU-Kartellrecht als wesentlicher Grundsatz der deutschen Rechtsordnung. Darüber hinaus hat sich der amerikanische Einzelrichter mit der Anwendbarkeit des EU-Kartellrechts ausdrücklich nicht beschäftigt und explizit darauf hingewiesen, dass dieser Aspekt im weiteren Prozessverlauf vor anderen Gerichten zu überprüfen sein wird. Daher ist die SolarWorld AG davon überzeugt, dass ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann. Die Risikoeinschätzung der SolarWorld AG hat sich somit nicht geändert.“
Keine Rückstellungen geplant
SolarWorld wird deshalb keine Rückstellungen bilden. Und bis auf Weiteres wird SolarWorld auch keine 800 Mio. US-Dollar an irgendwen überweisen. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass Hemlock mit einer Anzahlung von 100 Mio. US-Dollar auf den strittigen Liefervertrag bereits ausreichend entschädigt wurde.
Das wird Amazon ganz und gar nicht schmecken …
… denn heute können Sie den Bestseller: „23 Investment Regeln für Ihren Erfolg an den Börsen!“ von Börsen-Guru Davies Gutmann kostenlos anfordern. Während bei Amazon für dieses Meisterwerk 39,90 Euro fällig werden, können Sie den Report über diesen Link tatsächlich vollkommen gratis anfordern. Jetzt hier klicken und schon bald reich an der Börse werden.
Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.
Herzliche Grüße
Ihr Robert Sasse