checkAd

    Datenschutzexperte Schaar  573  0 Kommentare Gesetzverschärfungen nicht nötig

    BERLIN (dpa-AFX) - Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Forderungen nach Gesetzesverschärfungen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung durch soziale Netzwerke zurückgewiesen. "Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an die Sicherheitsbehörden regeln", sagte er der "Berliner Zeitung" (Dienstag). "Innerhalb dieser Regeln ist die Weitergabe zulässig."

    Maßgeblich seien das Telemediengesetz, die Polizeigesetze und das Bundesverfassungsschutzgesetz. Sie sähen vor, dass Bestandsdaten und Nutzungsdaten unter bestimmten Bedingungen herausgegeben werden müssten - etwa zur Aufklärung von Straftaten oder bei drohenden Amokläufen und anderen Gefährdungen. Man müsse nur und notfalls vor Gericht dafür sorgen, dass Unternehmen wie Facebook sich diesen Gesetzen auch unterordneten. Hier existiere tatsächlich eine Grauzone. "Eine darüber hinausgehende Kooperation der sozialen Netzwerke mit den Nachrichtendiensten kann es nicht geben. Die sozialen Netzwerke sind ja keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden."

    Zuvor hatten deutsche Behörden Facebook dafür kritisiert, dass der Konzern knapp zwei Drittel aller Anfragen der Behörden unbeantwortet lasse. Mehrere Bundesländer fordern inzwischen eine gesetzliche Pflicht für Soziale Netzwerke zur schnellen Herausgabe sensibler Daten. Ermittlungen hatten unter anderem ergeben, dass der Attentäter von Ansbach via Facebook Kontakte zum so genannten Islamischen Staat in Saudi-Arabien unterhielt./ro/DP/zb





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Datenschutzexperte Schaar Gesetzverschärfungen nicht nötig Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Forderungen nach Gesetzesverschärfungen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung durch soziale Netzwerke zurückgewiesen. "Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer